Zum Schutz der Whistleblower So können Mitarbeiter Verstöße gegen Aufsichtsrecht bei der Bafin melden
Ab sofort können Mitarbeiter und Kunden von Finanzdienstleistern mutmaßliche Verstöße gegen das Aufsichtsrecht auch über ein elektronisches System bei der Bafin melden. „Dieses System garantiert einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers, ermöglicht es der Bafin aber andererseits, mit dem Hinweisgeber in Kontakt zu treten“, schreibt die Finanzaufsicht. Der Whistleblower bleibt dabei weiterhin anonym.
Mit dem neuen elektronischen System will die Bafin die Bereitschaft potenzieller Hinweisgeber steigern, ihr Wissen preiszugeben.
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Die bisher vorhandenen Kommunikationskanäle – per E-Mail, per Post, telefonisch oder persönlich – stehen den Hinweisgebern weiterhin zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Hinweisgeberstelle finden Sie hier.