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Zurich: Rente und Pflege in einem

Zurich: Rente und Pflege in einem
Sie können das Geld ihrer abgelaufenen Lebensversicherung ab sofort in eine Rentenversicherung einzahlen, an die die neue „PflegeRente Plus“ gekoppelt ist. Bei der nur in dieser Kombination angebotenen PflegeRente Plus müssen Kunden eine kurz gehaltene Gesundheitserklärung unterschreiben. Eine zeitintensive Gesundheitsprüfung gibt es nicht.

Unterstützung im Pflegefall

Abgedeckt wird bei der PflegeRente Plus die Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III). In diesem Fall gibt es 100 Prozent der vereinbarten Pflegerente (maximal 700 Euro) und das auch rückwirkend bis zu zwölf Monate nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dabei ist auch ein Assistance-Paket in dem beispielsweise eine Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden enthalten ist.

Kunden können die Rente aus der Pflegeversicherung um bis zu 20 Prozent aufstocken, wenn beispielsweise der Partner, der sie pflegen sollte, stirbt oder selbst zum Pflegefall wird. Damit sollen Versicherte möglichst flexibel auf neue Umstände reagieren können.

Keine Warte- und Karenzzeiten

Der Schutz der PflegeRente Plus startet sofort bei Vertragsabschluss ohne Warte- oder Karenzzeiten. Zudem gilt er im Ausland, unbegrenzt in der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz; in den übrigen Ländern gilt ein Schutz von sechs Monaten. Kommt es zum Leistungsfall, müssen Versicherte keinen Beitrag mehr zahlen.

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