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Zuschlagen bei Gold Was die Bargeld-Obergrenze für Anleger bedeutet

Mit dem Vorhaben einer Bargeld-Obergrenze wäre Deutschland nicht die erste Nation. Italien hat diese Grenze schon vor Jahren eingeführt, skandinavische Länder wie Dänemark oder Norwegen wollen zukünftig ganz ohne Bargeld auskommen. Auch 500-Euro-Scheine sind in manchen Staaten der Eurozone nur noch auf Bestellung erhältlich. Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen damit vermieden werden, doch die Entscheidung für eine Obergrenze hätte enorme Auswirkungen auf die Privatsphäre: Elektronische Zahlungen können kontrolliert und zurückverfolgt werden. Im schlimmsten Fall könnten sie auch manipuliert oder gesperrt werden. Auch bei der Zahlung mit Kreditkarte im Internet kommt es immer wieder zu Sicherheitslücken und Datenklau.

Das ändert sich für private Anleger

Von einer möglichen Obergrenze für Bargeld währen in erster Linie Tafelgeschäfte betroffen. Bei diesen werden einem nicht persönlich bekannten Kunden am Bankschalter zum Beispiel Wertpapiere verkauft oder er erhält, gegen Vorlage von Zins- oder Dividendenscheinen, Kapitalerträge in bar ausgezahlt. So werden Transaktionen mit Bargeld getätigt, ohne zum Beispiel eine Kontobewegung herbeizuführen. Das heißt, aktuell können Zahlungen bis 14.999 Euro in diesem Rahmen anonym durchgeführt werden.

In dieses Feld zählt auch der Kauf von Edelmetallen wie Silber oder Gold. Bei Einführung der Obergrenze müsste der Edelmetallhandel adaptieren: Die Händler würden geringere Stückelungen bei den Prägestätten nachfragen und müssten diese dann anbieten. Aber: Bei einem aktuellen Goldpreis von 1.036 Euro je Feinunze entsprechen 5.000 Euro gerade mal einem100-Gramm- und einem 50-Gramm-Barren. Im Verhältnis sind sie also auch teurer als größere Goldbarren. Wer sich für Gold als Anlageform entscheidet, sollte im Hinblick auf die drohende Bargeld-Obergrenze schnell zuschlagen. Der Zeitpunkt ist so günstig wie nie.

Neben dem Edelmetallhandel wären all jene Branchen betroffen, in denen es üblich ist, auch größere Beträge in bar zu begleichen. So wäre es zukünftig auch schwerer, Schmuck, Gemälde, Autos oder sogar Immobilien zu kaufen, ohne seine Identität preisgeben zu müssen. Das Geschäft mit Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren wäre von der Obergrenze von 5.000 Euro weniger betroffen, da für deren Handel zwingend ein Trading-Konto vorhanden sein muss. Doch auch diese Konten lassen sich zukünftig nicht mehr mit einer größeren Menge Bargeld eröffnen.

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