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Zuwendungsverbot und Research-Leistungen Mifid II: 2 Möglichkeiten, wie Vermögensverwalter ihre Research-Kosten abrechnen können

Mit der Einführung von Mifid II ab Januar 2018 dürfen unabhängige Asset Manager von Brokern keine Zuwendungen mehr in Form von Investment Research entgegennehmen. Daher müssten dann Kick-back-Zahlungen anders abgerechnet werden, erklärt Frank Herring, Rechtsexperte bei RGP Resources Global Professionals in Frankfurt. Was heute über Pauschalgebühren abgerechnet werde, müsse zukünftig transparent und umfassend für den Kunden offengelegt werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden. 

Besonders hart treffen wird dieses Research Unbundling kleinere Finanzinstitute und unabhängige Wertpapierdienstleister ohne eigene Research-Abteilung, ist Herring überzeugt. 

Um die entstandenen Research-Kosten an die Kunden weiterzugeben, stehen Vermögensverwaltern laut Herring zwei Möglichkeiten offen.  

1. Research dem Kunden zum Kauf anbieten

Als den einfachen Weg bezeichnet der Unternehmensberater die Möglichkeit, die Kosten für Research transparent zu machen und dieses dem Kunden zum Kauf anzubieten. Dies weicht allerdings von der bisherigen Praxis ab, Kosten für Research in die Gebühren für die Vermögensverwaltung einzupreisen. 

2. Einzug einer Research-Gebühr durch den Broker

Der schwierigere, aber praktikablere Weg gehe über den Einzug einer Research-Gebühr durch den Broker, so der Rechtsexperte. 

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