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Zypries: Abschlusskosten nicht in Euro und Cent

Makler und Angestellte von Versicherungsunternehmen sollen nicht zu einer Offenlegung ihrer Einkünfte in Euro und Cent gezwungen werden. Das antwortete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf eine schriftliche Anfrage des Arbeitgeberverbands der finanzdienstleistenden Wirtschaft zur Informationspflichtenverordnung.

Die Verordnung ist ein Teil der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes und sorgt in ihrer derzeitigen Entwurffassung bei Verbänden und Versicherungsunternehmen für Unmut. Durch den centgenauen Ausweis der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sehen sich die Kritiker gegenüber anderen Finanzanbietern wie Investmentfonds, die ihre Kosten nur in Prozent angeben müssen, im Nachteil.

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