LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 27.01.2020 - 14:50 UhrLesedauer: 2 Minuten

Geno Bioenergie 1 macht weiter

Bioenergie-Park Klarsee in Penkun
Bioenergie-Park Klarsee in Penkun,
Mecklenburg-VorpommernQuelle: Nawaro

Die geschlossenen Fonds sind leidgeprüft, was rückwirkende Gesetzesänderungen und fehlende Rechtssicherheit angeht. Aktueller Fall: Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führen den Leasingnehmer des Fonds Geno Bioenergie 1, die Nawaro Bioenergie AG, an den Rand der Insolvenz. Denn der von ihm betriebene und vom Fonds finanzierte Bioenergie-Park Klarsee im vorpommerschen Pekun muss von einem Tag zum nächsten mit geringeren Einspeisevergütungen auskommen. Der Betrieb läuft nicht kostendeckend, seitdem das neue EEG in Kraft ist, weiß der Geschäftsführer der Emissionshauses Doric Asset Finance, Peter Hein. Seit dem 1. Januar gibt es 48 Prozent weniger pro eingespeister Kilowattstunde. Noch ist der Fonds nicht pleite Die 4.500 Anleger des Fonds sehen damit einer finanziell unsichern Zukunft entgegen, auch wenn der Fonds im Falle der Nawaro-Involvenz nicht dicht machen wird. Man plane den Betrieb in Penkun in Eigenregie aufrecht zu erhalten, so Hein. Allerdings müsste die Hälfte der Biomasse-Meiler stillgelegt und auch die Hälfte des Personals entlassen werden, um mit den geringeren Einspeisevergütungen einen kostenneutralen Betrieb aufrechterhalten zu können. Zwar spiele man durch, welche alternativen Nutzungsformen es gäbe, wie etwa Biogas direkt ins Gasnetz einzuspeisen. Aber letztlich will das Fondsmanagement die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten, die Nawaro eingefordert hat. Hein gibt sich zuversichtlich, dass sich die obersten Verfassungsrichter gegen eine Anwendung des entsprechenden Paragrafen des EEG auf bestehende Anlagen aussprechen werden. Warum der Anlage bislang kein Bestandsschutz gewährt wird, lesen Sie >> hier. Helmut Loibl, Sprecher des juristischen Beirats des Fachverbandes Biogas und Vertreter weiterer Betreiber von Biogasanlagen betont, dass der Ausgang vor dem Bundesverfassungsgericht in seinen Augen gänzlich offen ist. Schließlich gehe es bei dem Bestandsschutz nicht um Eigentum der Betroffenen, wie etwa die Biogasanlagen selbst, sondern um im EEG versprochene Ertragschancen. Der Fonds bindet die Anleger in die politische Lobby-Arbeit um Arbeitsplätze in der strukturschwachen Region und drohende Steuerausfälle aktiv ein (Anlegertelefon 069-247559-70 oder [email protected]). Dass bei dem Projekt auch Anleger geschädigt werden, wird in der politischen Debatte hingegen kaum erwähnt. Denn von der Gegenseite wird ohnehin unterstellt, dass die Anleger einen Verlust verschmerzen könnten. Die durchschnittliche Beteiligungssumme lag allerdings bei gerade einmal 17.000 Euro.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion