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10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Was hat Flüchtlingsproblematik mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?

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Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

Ein erhofftes Mehraufkommen wird sicher eine Rolle spielen, ohne damit eine „grundsätzliche“ Steuererhöhung verbinden zu müssen. Diese wurde ja insbesondere von der Union stets abgelehnt. Das ist der politische Aspekt. Daneben gibt es aber auch eine Reihe steuerpraktischer Erwägungen, die sich seit der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 realisiert haben. Zunächst ist das derzeitige System mit zahlreichen Pflicht- beziehungsweise Wahlausnahmen, speziellen Regelungen für Kapitaleinkünfte im Rahmen anderer Einkunftsarten, An- beziehungsweise Verrechnungsverfahren mit verschiedenen Verrechnungstöpfen und einer (notwendigen) Beschränkung auf inländische Zahlstellen doch nicht so einfach, wie anfänglich geglaubt. Wer nicht Kleinsparer mit übersichtlichen inländischen Kapitaleinkünften und einer einzigen Bankverbindung ist, muss oft trotzdem eine komplette Steuererklärung auch in diesem Bereich abgeben. Außerdem macht es heute die Datenverarbeitung – und die immer stärkere Übertragung der Erfassungserfordernisse auf die Finanzinstitute – leichter, auch individuelle Steuerberechnungen statt einem vereinheitlichtem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent systemisch zu integrieren. Auf das Bankgeheimnis und die Trennung zwischen privatem Vertragsverhältnis zwischen dem Anleger und seiner Bank und öffentlichem Gewaltverhältnis zwischen Staat und Steuerbürger (und nicht zu dessen Bank) wird dabei immer weniger Rücksicht genommen – vermeintlich zur Vereinfachung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Schließlich nehmen ausländische Kapitaleinkünfte bei zunehmender Globalisierung einen immer breiteren Raum ein und werden aufgrund zahlreicher neuerer Abkommen oftmals auch an der dortigen Quelle schon automatisiert erfasst und nach Deutschland weitergeleitet – die „Bereichsausnahme“ der Abgeltungsteuer ist damit immer weniger nötig.

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

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