10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Was hat Flüchtlingsproblematik mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz RechtsanwälteIch glaube nicht, dass die Abschaffung der Abgeltungsteuer automatisch zu einem Steuermehraufkommen führt. Systematisch ist doch allenfalls der Steuersatz für Zinseinkünfte angreifbar, da dieser ohne sachlichen Grund niedriger ist, als der jeweilige persönliche progressive Steuersatz. Das Zinsniveau ist derzeit aber so niedrig, dass sich der Aufwand hier etwas zu ändern kaum lohnen dürfte. Der Steuersatz für Dividenden etc. ist systemgerecht, da ja bereits auf Ebene der Kapitalgesellschaft Steuern bezahlt werden und – anders als unter dem früher geltenden Anrechnungsverfahren – die Anrechnung dieser Steuer quasi pauschaliert durch den halben Steuersatz erfolgt (beziehungsweise einer 40-prozentigen Steuerfreiheit bei Geltung des Teileinkünfteverfahrens).
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
