10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Welche Freibeträge wären denkbar?
Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?
Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?
Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?
Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?
Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?
Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?
Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?
Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Welche Freibeträge wären bei der Einkommenssteuer auf Kapitalerträge, die nach der Abgeltungssteuer kommt, denkbar?
Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner
Ich denke, auch diese werden sich nicht ändern. Eventuell muss aus Gleichheitsgesichtspunkten die derzeitige Nichtabzugsfähigkeit von Werbungskosten auf Kapitalerträge wieder abgeschafft werden.
>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?
Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?
Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?
Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?
Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?
Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?
Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?
Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Welche Freibeträge wären bei der Einkommenssteuer auf Kapitalerträge, die nach der Abgeltungssteuer kommt, denkbar?

Ich denke, auch diese werden sich nicht ändern. Eventuell muss aus Gleichheitsgesichtspunkten die derzeitige Nichtabzugsfähigkeit von Werbungskosten auf Kapitalerträge wieder abgeschafft werden.
>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
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