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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 8 Minuten

10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus abführen müssen?

Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?


Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?

Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?

Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?

Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?

Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?

Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?

Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?

Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

Frage: Statt der pauschalen Steuer von 25 Prozent soll auf die Kapitaleinkünfte nach der Abschaffung der Abgeltungssteuer der persönliche Einkommenssteuersatz fällig werden. Glauben Sie, dass die Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen oder sind Ermäßigungen beziehungsweise andere Modelle denkbar?

Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner

Bei dem derzeitigen Zinsniveau erreicht der normale Sparer kaum den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten. Das Risiko bei der Abschaffung ist wieder, dass die großen Anleger andere Wege im Ausland suchen, die deutsche Steuer zu umgehen. Diese muss der deutsche Staat trocken legen. Eine Ermäßigung im Gesetz wird nicht kommen.

>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown


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