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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 8 Minuten

10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus abführen müssen?

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Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

Für kleine und mittlere Sparer wird das weder politisch gewollt noch durchsetzbar sein, wenn man die seinerzeitigen Pro-Argumente bei der Abgeltungsteuer für die breite Masse der Anleger nun wieder einstampft und von diesen (wieder) aufwändige Steuererklärungen und letztlich höhere Steuern auf ihr Erspartes fordert. Im Hinblick auf zunehmende Bedeutung der privaten Altersversorgung sollten auch Sparanreize nicht psychologisch wieder genommen werden, wenn auch die Masse der Anleger gerade keinen persönlichen Steuersatz von 45  Prozent haben wird.

Bei höheren Vermögen wird der politische Gegenwind einer substanziell erhöhten Steuerbelastung vielleicht – bei den verschiedenen Parteien unterschiedlich – nicht ganz so hoch sein. Aber auch dort muss es aus den genannten verfassungsrechtlichen Gründen Beschränkungen der Gesamtsteuerbelastung geben – vielleicht kommen wir zu einer Art automatisierten Anrechnungsverfahren zurück. Damit könnte der Staat zusätzlich steuerlich intransparente oder nicht kooperationswillige Unternehmen bzw. Emittenten sanktionieren. Aus Fiskalsicht vielleicht ein interessanter Nebenaspekt.

Außerdem könnte sich gerade hier eine ohnehin naheliegende Korrektur des bisherigen Systems der Abgeltungsteuer anbieten. Der derzeitige Ausschluss des Abzugs von Werbungskosten (z.B. Refinanzierungsaufwand) ist ohnehin verfassungsmäßig zweifelhaft–, wird aber immerhin mit dem pauschalierenden „Vorteil“ eines Steuersatzes von 25  Prozent gerechtfertigt. Wenn letzterer wegfiele, müsste eigentlich in jedem Falle auch der Werbungskostenabzug wieder zugelassen werden, um dem steuerlichen Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entsprechen. Dies wäre für größere Investoren sicher durchaus wieder ein Vorteil und würde die Gesamtbelastung beeinflussen.

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

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