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10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Wie kann der Gesetzgeber einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung vermeiden?

Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Hochkarätige Steuerexperten äußern sich zur Abschaffung der Abgeltungssteuer: Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte (oben rechts), Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner (oben rechts), Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner (unten links), Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown (unten rechts).
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?


Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?

Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?

Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?

Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?

Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?

Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?

Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?

Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

Frage: Sollte die Abgeltungssteuer zu einem festen Zeitpunkt, zum Beispiel dem 1. Januar 2017 abgeschafft werden, könnten Anleger versuchen, ihre Gewinne vor dem Stichtag zu realisieren, um weniger Steuern zahlen zu müssen. Das würde zu einem Ausverkauf auf dem Kapitalmarkt führen. Was könnte der Gesetzgeber dagegen unternehmen? Wie könnte sich die Übergangsregelung insgesamt gestalten?

Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner

Das ist immer das Los einer so gravierenden Gesetzesänderung. Ende 2008 wurden die Anleger angehalten, noch Aktien zu kaufen, um noch die Spekulationsfrist nutzen zu können. Ein Stichtag muss die Gesetzesänderung ja haben. Ob wirklich ein Ausverkauf stattfindet, ist abzuwarten. Alternativ könnte die Änderung im Jahr rückwirkend zum 1.1. eingeführt werden. Dann geht bestimmt wieder der Streit über die Verfassungsmäßigkeit los. Wenn ein Anleger eine Position mit Gewinn verkauft, die er sonst noch nicht verkauft hätte, hat der Fiskus die Steuereinnahme, die er sonst noch nicht gehabt hätte. Dies könnte für die Steuereinnahmen auch einen Einmaleffekt ausmachen.

Ich sehe keine Übergangsregelung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anleger, die Aktien noch vor dem Stichtag kaufen, dafür noch die Abgeltungssteuer konserviert bekommen.

>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

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