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Anteile von Investmentfonds können von den Privatanlegern jederzeit veräußert werden. Eine Ausnahme gilt hierbei lediglich für Anteile offener Immobilienfonds. Für sie gilt eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Der Anleger kann aber bereits während der Mindesthaltefrist kündigen.