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Finanzmarktrichtlinie Mifid II: Wie müssen sich Finanzberater auf die neuen Regelungen vorbereiten?

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Wie wird eine solche Definition aussehen? Ulbricht: „Vermutlich bleibt es bei der allgemeinen Unterscheidung zwischen Privatkunden und professionellem Kunden, wobei Letzterer auch ein Endkunde sein kann.“ Dieser müsse dann den Nachweis profunder Kenntnisse erbringen. Die zur Beratung notwendigen Unterlagen werden sich unterscheiden, denn ein professioneller Kunde benötige eine weniger ausführliche Aufklärung.

Der BCA-Vorstand nennt weitere Punkte, die in jeder Anlageberatung künftig abgefragt werden müssen: das Anlageziel (etwa Vorsorge oder Sparen für Kinder), der Anlagehorizont und die Verlusttragfähigkeit müssen konkretisiert werden: Der Berater muss wissen, wie viel Verlust sein Kunde maximal ertragen kann und will, und dies dann im Verhältnis zur Renditechance betrachten. All dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Produktauswahl in der Beratung.

Risikobewertung für Fonds

„Offen ist, wie genau die Gesellschaften die Risikobewertung für Fonds gestalten werden. Der Summary Risk Indicator (SRI) reicht nicht aus, es werden andere Kategorien hinzukommen“, so Ulbricht. „Wir hoffen, dass die ESMA hierbei eine einheitliche europäische Vorgehensweise vorschlägt.“

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