11.000 Riester-Sparer vom IT-Fehler betroffen So gehen Sie gegen fehlerhaften Riester-Bescheid vor
Derzeit fordert das Finanzamt zahlreiche Riester-Sparer aus Berlin und Umgebung zu Unrecht auf, die Riester-Förderung für das Jahr 2014 zurückzuzahlen. Das berichtet die Stiftung Warentest. Die Betroffenen seien nicht bei der Rentenversicherung gemeldet und daher nicht förderungsberechtigt gewesen, so die Argumentation in den Steuerbescheiden.
Übertragungsfehler war schuld
Dabei haben die Betroffenen und deren Arbeitgeber die Steuern sehr wohl bezahlt. Allerdings sorgte nach Angaben der Stiftung Warentest ein IT-Fehler bei der Krankenkasse AOK Nordost dafür, dass die Daten nicht an das Finanzamt übertragen wurden. „Bei der Verarbeitung von Jahresmeldungen 2014 ist es in dem automatisierten Meldeverfahren an Rentenversicherungsträger am 22.01.2015 bei einem IT-Dienstleister zu einer Störung gekommen“, erklärt die Krankenkasse.
Insgesamt seien nach Angaben der AOK Nordost zirka 11.000 Jahresmeldungen für Beschäftigte von ausschließlich Berliner Unternehmen betroffen. Darunter sollen auch mehrere Beschäftigte mit Riester-Verträgen gewesen sein.
Wenn auch Sie zu diesen Arbeitnehmern gehören und eine Nachzahlungsaufforderung zu Unrecht bekommen haben, legen Sie Einspruch ein, empfiehlt die Stiftung Warentest. Schicken Sie mir Ihrem Einspruch eine Kopie der Steuerrückforderung ans Finanzamt, erklären Sie die Sachlage und beantragen, dass die Vollziehung der Änderung ausgesetzt wird, raten die Experten. „Das ist wichtig, da Sie ansonsten die festgesetzte Steuer unter Umständen trotz Einspruch erst einmal bezahlen müssen“.
Einspruch beim Finanzamt anlegen, Riester-Anbieter kontaktieren
Doch nicht nur die steuerliche Förderung ist von einem Übertragungsfehler betroffen, so die Stiftung weiter. Der Anbieter buche auch die gewährten Zulagen wieder vom Riester-Konto ab. Kunden bekommen dies spätestens Anfang nächsten Jahres mit, wenn der Anbieter ihnen eine Mitteilung über den Stand ihres Riester-Kontos schickt.
„Sie sollten daher auch Ihrem Riester-Anbieter erklären, dass es sich um einen Übermittlungsfehler handelt und ihn bitten, bereits jetzt schon eine Festsetzung der Zulagen für 2014 für sie bei der ZfA zu beantragen“, raten die Experten. Denn nur so überprüfe die Zulagenstelle, ob sie Zulagen zu Unrecht zurück gefordert hat. „Wichtig auch hier: Schicken Sie dem Anbieter eine Kopie der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“.