12 Hinweise Vor diesen Anbietern und Tricks warnt die Bafin
In der Februar-Ausgabe ihres Bafin-Journals warnt die Finanzaufsichtsbehörde vor elf Unternehmen, die unerlaubtes Finanzgeschäft betreiben – und vor einer Betrugsmasche, die schon einige Jährchen auf dem Buckel hat.
Airberê Helmut Braun
Herr Airberê Helmut Braun soll Vorzugsaktien des US-Unternehmen Tradelore Corporation zum Kauf und zur Verwahrung angeboten haben. Allerdings fehlte ihm dafür eine behördliche Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht. Die Bafin erkannte darin unerlaubtes Finanzkommissions- und Depotgeschäft und untersagte Braun die weitere Tätigkeit. Die Kunden sollen die Aktien zurückgeben und ihr Geld Zug um Zug zurückerhalten.
Wohnwelt Landstuhl
Der Möbel-Importeur Wohnwelt Landstuhl aus der rheinland-pfälzischen Gemeinde Landstuhl hatte Darlehensverträge angeboten. Die Kunden sollten ihr Geld auf jeden Fall zurückerhalten, versprachen die Geschäftsbetreiber. Eine Erlaubnis der Bafin hatten sie nicht. – Unerlaubtes Einlagengeschäft, urteilt die Bafin. Die Behörde ordnete Stopp und sofortige Anbwicklung der Geschäfte an.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Easy Finance
Das Unternehmen Easy Finance rechnete als treuhänderischer Zahlungsdienstleister Zahlungen ab und leitete Geldbeträge weiter. Dafür fehlte ihm allerdings eine behördliche Erlaubnis. Die Bafin ordnete an, das Geschäft sofort einzustellen.
Theodor Kuhlmann
Zahlungsdienstleistungen bot auch das Unternehmen Theodor Kuhlmann an, Geschäftssitz unbekannt. Es warb per E-Mail um neue Mitarbeitern im deutschsprachigen Raum („Attraktiver Zusatzverdienst von bis zu 4.000 Euro monatlich möglich“): Die Mitarbieter sollten Ein- und Auszahlungen von Kunden bearbeiten und dafür eine Provision erhalten. Das vermeintliche Kundengeld, das zunächst direkt auf den Konten der Mitarbeiter landete, stammte allerdings von Opfern eines sogenannten Phishing-Betrugs. Tatsächlich war es unrechtmäßig von Konten Dritter abgebucht worden. Das Unternehmen Theodor Kuhlmann untersteht nicht der Bafin-Aufsicht und darf auch keine Zahlungsdienstleistungen erbringen, befand die Bafin.