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in Recht & SteuernLesedauer: 8 Minuten

Tipps von der Steuerexpertin 12 teure Fehler in der Steuererklärung

Arbeit im Homeoffice
Arbeit im Homeoffice: Wegen der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer von zu Hause aus tätig. Das kann sich auch steuerlich bemerkbar machen. | Foto: imago images / Shotshop
Christina Georgiadis, Foto: VLH

Die Steuererklärung für 2020 ist aufgrund etlicher Corona-Sonderregeln für viele komplexer als sonst – und gleichzeitig machen unzählige Steuerzahler immer wieder dieselben folgenschweren Fehler und verlieren dadurch Geld. Immerhin muss die Einkommensteuererklärung erst Ende Oktober beim Finanzamt sein, denn die Bundesregierung hat die Abgabefrist verlängert. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) zeigt zwölf teure Steuerfehler.

Steuerfehler Nummer 1: Nachweise verschlampen

Die Rechnung für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen können. Denn ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren Beträge sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt, falls das Finanzamt nachfragen sollte.

Der einfachste Weg aus dem Chaos: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton. Sitzen Sie an Ihrer Steuererklärung, können Sie die Nachweise sortieren und den richtigen Ausgaben zuordnen - nämlich Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen - und dann an der richtigen Stelle in den Formularen der Steuererklärung eintragen.

Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen

Nicht für jeden rentabel, aber immerhin über 16 Millionen Deutsche haben einen Riestervertrag (Stand 1. Quartal 2021; „Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge von 2001 bis zum 1. Quartal 2021“, Statista 2021). Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Damit das geschieht, müssen Sie als Riester-Versicherter eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter Ihrer Riester-Rente zurückschicken. Das erfolgt meist mit dem sogenannten Dauerzulagenantrag beim Anbieter, womit auch die Zulagen vom Staat beantragt werden.

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Wichtig ist das Ganze deshalb, weil die Versicherung erst mit Ihrer Einwilligung Ihre Daten an das zuständige Finanzamt sendet. Und erst mit diesen Daten wird das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als absetzbar anerkennen - egal, ob und was Sie selbst in Ihrer Steuererklärung in puncto Riester-Rente eintragen.

Steuerfehler Nummer 3: Rechnungen bar zahlen

Es ist einer der häufigsten Fehler in Sachen Steuererklärung: Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen. Dabei lassen sich die Rechnungen dafür in vielen Fällen von der Steuer absetzen – entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Kosten nicht bar bezahlen, sondern überweisen. Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen.

Steuerfehler Nummer 4: Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen

Sie sind Mieter oder Eigentümer? Dann können Sie Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Gartenpflege oder die Hausreinigung, aber auch Gerätewartungen zum Beispiel am Brandmelder, dem Aufzug oder der Heizung. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilien- beziehungsweise Hochhaus wohnen, kann da einiges zusammenkommen.

Die entsprechende Aufstellung solcher Kosten finden Sie in der Regel in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung unter einer Überschrift wie „Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG“. Denn die einzelnen Hausverwaltungen bzw. Energiedienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mietern eine Auflistung aller Handwerkerleistungen beziehungsweise haushaltsnahen Dienstleistungen während eines Jahres zur Verfügung zu stellen.