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12.000 Euro gespart: BAV lohnt sich auch für Arbeitgeber

Henriette Meissner
Henriette Meissner
Das „Grundmodell“ der Entgeltumwandlung ist mittlerweile deutlich verbessert worden. Nachdem die ursprünglich befristetete Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG fortgeschrieben wurde und die Tarifvertragsparteien Modelle zur Optimierung festgeschrieben haben, gibt es nun ein neues Standard-Modell zur Entgeltumwandlung.

Gerade der Mittelstand wird angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels eine attraktive betriebliche Altersversorgung anbieten müssen. Und es gibt im Mittelstand auch viele Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung, die das ohnehin für ihre Mitarbeiter tun wollen. Bisher fehlten verlässliche Modelle, die für den Arbeitgeber verwaltungsarm und kostengünstig waren. Das neue Standard-Modell ist ideal für den Mittelstand.

Wie sieht dieses neue Modell der bAV aus? Es nutzt als Schlüssel die Sozialversicherungs-Ersparnis des Arbeitgebers. Denn nicht nur der Arbeitnehmer spart Lohnnebenkosten, sondern auch der Arbeitgeber:

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Annahmen: Mitarbeiter verdient unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die rund 20 Prozent Lohnnebenkostenersparnis setzen sich 2012 im Wesentlichen wie folgt zusammen: Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung 9,8 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,5 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent, Pflegeversicherung 0,975 Prozent. Gesamtersparnis: 19,575 Prozent.


Lohnnebenkostenersparnis von fast 20 Prozent

Diese Lohnnebenkostenersparnis in Höhe von rund 20 Prozent gibt der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer weiter. Das aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer selbst auch auf Entgelt verzichtet. Damit ist ein großer Anreiz für die Arbeitnehmer zur eigenen Altersvorsorge gegeben.

Meist geschieht die Weitergabe der Lohnnebenkostenersparnis in Form einer Pauschale, beispielsweise 25 Euro Arbeitgeberzuschuss, wenn der Arbeitnehmer selbst mindestens 50 Euro umwandelt. Dieses Modell ist für den Arbeitgeber mit einer Belegschaft, deren Verdienste größtenteils unterhalb der BBG liegen, fast kostenneutral und verwaltungsarm.

Zusätzlich: Umwidmung vermögenswirksamer Leistungen

Zum zweiten setzt das neue Standard-Modell der bAV auf die Umwidmung der vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in eine betriebliche Altersversorgung. Denn von 40 Euro werden – ohne dass es der Arbeitnehmer bemerkt – bei der Lohnabrechnung Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.
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