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14 bAV-Policen im Ranking Neue Chancen durch Garantieverbot für Betriebsrenten

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Noch immer viele Fragen offen

Das klingt alles ein wenig unkonkret? Richtig. Denn das Sozialpartnermodell kommt erst dann zum Tragen, wenn eine tarifvertragliche Umsetzung besteht. Das bedeutet, dass die jeweiligen Gewerkschaften zunächst einen neuen Tarifvertrag abschließen und Modalitäten klären müssen. Und das ist bisher eben noch nicht passiert.

So weit zu den Vorteilen. Gibt es aber auch etwas, das das Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht gut macht? Ja, durchaus. Das bAV-Angebot hierzulande, das ohnehin schon nicht wirklich überschaubar ist, wird noch einmal deutlich komplexer. Das kann gerade kleine und mittelgroße Unternehmen abschrecken.

Auch das Sozialpartnermodell sehen manche Marktteilnehmer kritisch, wenn es darum geht, die Verbreitung der Betriebsrente hierzulande zu erhöhen. Denn viele Mittelständler sind nun mal nicht an Tarifverträge gebunden.

Doppelverbeitragung bleibt Problem 

„Ein großes Ärgernis in der bAV wurde vom BRSG nur unzureichend geregelt“, ergänzt zudem Peter Seng, bAV-Experte bei der Alten Leipziger. „Die Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung wurde nur für die bisher kaum vorhandene Riester-bAV abgeschafft, nicht jedoch flächendeckend für jegliche Form der Betriebsrente.“

Die sogenannte Doppelverbeitragung regt viele Betriebsrentner hierzulande auf. Und auch zu Recht. Stein des Anstoßes ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das die rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2003 durchwinkte. Seitdem müssen Betriebsrentner auf ihre Bezüge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – und zwar den vollen Beitragssatz, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Bis zu ein Fünftel der Betriebsrente kann das kosten, zeigen Berechnungen.

Besonders perfide: Die Regel gilt auch für Verträge, die bereits vor 2004 abgeschlossen wurden. Und weil Betriebsrentner in der Ansparphase ja nun schon Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, spricht man von einer Doppelverbeitragung. 

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