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in VersicherungenLesedauer: 6 Minuten

14 bAV-Policen im Ranking Neue Chancen durch Garantieverbot für Betriebsrenten

Es war ein anspruchsvolles Ziel, das sich die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und ihr Team in der vergangenen Legislaturperiode gestellt hatten. Die Verbreitung von Betriebsrenten hierzulande sollte erhöht werden – und zwar deutlich. Schließlich sorgt in Deutschland aktuell nur gut jeder Dritte über seinen Arbeitgeber für die Rente vor. 

Warum war bisher die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Vertrieb nicht erfolgreicher? Als Haupthemmnis bei den Arbeitgebern gilt ein befürchteter hoher Verwaltungsaufwand. Generelle Sparsamkeit in Personalfragen, zu viel Komplexität und Angst vor Haftungsrisiken sind aber oft weitere Gründe für Arbeitgeber, die Einführung einer bAV für ihre Mitarbeiter abzulehnen. 

Doch selbst wenn ein Angebot zur Betriebsrente besteht, gehen längst nicht alle Beschäftigten darauf ein. So haben sie keine Lust, auf Konsum zu verzichten, oder sie glauben, eine Betriebsrente würde sich ohnehin nicht lohnen. 

Ziel: bAV spannender machen

Für die Experten im Arbeitsministerium gab es also viele Ansätze, die bAV sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer spannender zu machen. Im Wesentlichen mussten bessere Fördermöglichkeiten her, und hemmende Regeln sollten weg. Ergebnis der Überlegungen war das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das nun seit 1. Januar 2018 in Kraft ist. 

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Welche Änderungen hat das Gesetz gebracht? „Die wichtigsten Ansatzpunkte aus dem BRSG sind für uns die Erhöhung des Förderrahmens, der Freibetrag auf die Grundsicherung sowie der Arbeitgeberzuschuss“, sagt Rene Wördemann, Abteilungsleiter Produktmanagement Leben der Signal Iduna. 

Das sind die Detailregelungen

Im Detail: Arbeitnehmer können nun 8 statt bisher 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) pro Jahr steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen. Für die Anrechnung von monatlichen Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten gilt ein Freibetrag von 208 Euro. 

Und: Schließt ein Arbeitnehmer eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung ab, so muss der Arbeitgeber in Zukunft einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. 

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