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14 Versicherungen im Ranking Die 14 besten Tarife für Pflegetagegeld-Policen

Die 14 besten Tarife für Pflegetagegeld-Policen
Foto: Matthias Zomer
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Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Das zu Jahresbeginn vollständig wirksam gewordene zweite Pflegestärkungsgesetz sieht erhebliche Leistungsverbesserungen - vor allem für Demenzkranke - vor. Außerdem soll die individuelle Pflegesituation mit der Einführung der fünf neuen Pflegegrade zielgenauer abgebildet werden. Doch ändert sich mit der Reform auch der tatsächlich entscheidende Aspekt für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen?

Da sowohl die Pflegekosten als auch die Zahl der Pflegebedürftigen stetig ansteigt, hat die Frage nach der Finanzierbarkeit der Pflegekosten weiterhin eine große Bedeutung. Hierzu betont betont Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung, dass „die gesetzlichen Leistungen nur einen Teil der anfallenden Kosten abdecken und viele Menschen eine erhebliche Versorgungslücke befürchten müssen“.

„Eine private Vorsorge für den Pflegefall ist wichtiger denn je“, so Hauer weiter. Um den Bedarf zu decken, bieten Lebens- und Krankenversicherer unterschiedliche Produkte an, die – je nach Kundenwunsch - verschiedene Leistungsspektren abdecken. Aktuell hat das IVFP wieder die Pflegetagegeldtarife, die die Zahlung eines festen Geldbetrages pro Pflegetag vorsehen, unter die Lupe genommen.

23 Tarife auf bis zu 65 Einzelkriterien geprüft

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Bereits zum dritten Mal hat das IVFP die Pflegetagegeldtarife analysiert. Es wurden 23 Tarife von 23 Anbietern auf bis zu 65 Einzelkriterien hin untersucht. Das Gesamtergebnis setzt sich aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität, Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz/Service zusammen. Um Unterschiede im Bereich Preis-Leistung aufzuzeigen, werden Tarifbestandteile verglichen und Leistungen geprüft.

 

Zudem wurden Berechnungen zu drei Modellkunden (30, 45 und 60 Jahre) durchgeführt, deren Pflegeeintritt zum 85. Lebensjahr modellhaft stattfindet. Als Kalkulationsgrundlage dienen 50 Euro Tagegeld im Pflegegrad 5, beziehungsweise 80 Prozent davon im Pflegegrad 4, 6 Prozent im Pflegegrad 3, 3 Prozent im Pflegegrad 2 und 20 Prozent im Pflegegrad 1.

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