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betriebliche Altersversorgung (bAV) Wie die Betriebsrente zukunftsfest werden kann

Von in Politik & GesellschaftLesedauer: 2 Minuten
Schweißer in einem Industriebetrieb
Schweißer in einem Industriebetrieb: „15 Prozent ist das neue Nichts“, sagt Felix Hänsler vom Versicherungsmakler Südvers mit Blick auf den Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. | Foto: Bild von Jon Kline / Pixabay
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Felix Hänsler, Südvers

„Altersvorsorge muss beraten werden“, steht für bAV-Experte Felix Hänsler fest. Beim aktuellen Jahrespressegespräch des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) betonte er, dass nur Wahlfreiheit hinsichtlich des individuell gewünschten Garantieniveaus bei der Betriebsrente zielführend sei. Denn bei der klassischen 100-Prozent-Garantie sei heute keine Rendite mehr möglich. Beim vollständigen Verzicht auf Garantien hingegen würden die Mitarbeiter nicht erreicht.

Letzteres sei ein Konstruktionsfehler des Sozialpartnermodells, das auch deshalb bislang kaum verbreitet sei. Die Politik solle „die bestehenden Wege so verbessern, dass diese auch in der Praxis zum gemeinsamen Ziel führen“, statt immer neue Maßnahmen zu ergreifen, zu denen er auch die Zuschusspflicht laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zählt: Arbeitgeber müssen den Eigenbeitrag des Arbeitnehmers mit 15 Prozent bezuschussen. Seit 2019 gilt das für Neuabschlüsse, ab 2022 auch für Bestandsverträge.

Für die Rentenphase schlägt Hänsler einen steuerlich geförderten Auszahlplan oder „eine risikoadjustierte, aber gleichzeitig chancenorientierte Kapitalanlage“ vor. „Aufklärung und Beratung mit sinnvollen Freiheitsgraden bei der Entscheidungsfindung sind dabei die Eckpfeiler“, so der Niederlassungsleiter bei Südvers Vorsorge weiter. „Die Verbreitung der bAV gelingt dann, wenn die Rahmenbedingungen für beide Adressaten passen und nicht, wenn ein verordnetes Pflichtprogramm an die Rampe gestellt wird.“

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