15 Stunden jährlich Weiterbildung nach IDD: Punkte nicht übertragbar
Mit Umsetzung der IDD in deutsches Recht tritt auch die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23 Februar 2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden.
Der Gesetzgeber wird in einer noch zu erstellenden Verordnung die Details regeln, welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist.
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Allerdings greifen die gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018. Rückwirkende Anforderungen werde es nicht geben, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des Finanzdienstleisterverbands AfW. Die Übertragbarkeit von Weiterbildungspunkten, die Berater zum Beispiel im Rahmen der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ gesammelt haben, von einem auf das andere Jahr ist derzeit ebenfalls nicht vorgesehen.
Nach AfW-Informationen wird der Gesetzgeber kein Punkte-Nachweissystem monopolisieren, sondern eher offene Rahmenbedingungen erlassen. Eine entsprechende Verordnung wird gerade im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, wie die Qualität der akzeptierten Weiterbildungsveranstaltungen sichergestellt werden kann.