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Aktualisiert am 19.05.2021 - 14:30 Uhrin Studien & UmfragenLesedauer: 4 Minuten

Arbeitskraft absichern 17 typische Merkmale von Grundfähigkeits-Policen

Einhebelmischer im Bad
Einhebelmischer im Bad: Ob ein Versicherter noch seine Hände gebrauchen kann, testet ein Anbieter anhand einer Flasche mit Schraubverschluss, ein anderer an einem Wasserhahn. Es ist hier laut den Infinma-Testern nicht ganz eindeutig, welche Methode kundenfreundlicher ist. | Foto: Foto von Castorly Stock von Pexels
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Die Analysten vom Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) haben jetzt ihr Konzept der Marktstandards auch für die Grundfähigkeitsversicherung weiterentwickelt. Damit habe man dem Wunsch vieler Makler und Versicherer Rechnung getragen, denn die Grundfähigkeitsversicherung erfreut sich wachsender Beliebtheit im Vertrieb.

Allerdings ist mit der steigenden Zahl entsprechender Policen von immer mehr Anbietern auch das Problem einhergegangen, dass die Produkte immer schwerer miteinander vergleichbar sind. Beim Infinma-Verfahren der Marktstandards sollen deshalb die jeweils wichtigsten Qualitätsmerkmale unterschiedlicher Angebote analysiert werden.

Prognosezeitraum 6 Monate

Das ist bei Produkten zum Absichern des Einkommens beispielsweise der Prognosezeitraum, der in den meisten Verträgen mit sechs Monaten angegeben ist. Als die am häufigsten vorkommende Ausprägung gilt diese Dauer als Marktstandard. Wer als Anbieter diese oder eine kundenfreundlichere Regel anwendet, qualifizierte sich für das Infinma-Siegel.

Um es am Ende auch zu bekommen, mussten die 43 zertifizierten Tarife von 19 Gesellschaften alle 17 festgestellten Standards erfüllen. So werde sichergestellt, dass eine ungünstige Regel bei einem Kriterium nicht eine besonders vorteilhafte bei einem anderen ausgleiche. Denn ein marktübliches Produkt solle in allen relevanten Bereichen den Marktstandard erreichen.

Kriterien nicht gewichtet

Man verzichte bewusst darauf, die einzelnen Kriterien zu gewichten. Das mache das Verfahren besonders transparent und nachvollziehbar. „Wir maßen uns nicht an, beurteilen zu können, dass ein bestimmtes Kriterium für einen Kunden um soundso viel Bewertungspunkte wichtiger ist als ein anderes“, begründet Stephan Franz. 

Denn wie relevant bestimmte Punkte im Einzelfall sind, „hängt primär von den individuellen Bedürfnissen des Kunden ab und nicht von den Befindlichkeiten eines Analysten“, so der Experte für Grundfähigkeitsversicherungen bei Infinma weiter. Daher bewerte man sogar die versicherbaren Grundfähigkeiten jeweils gleich.

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Beispiel „Gebrauch der Hände“

Die Leistungsauslöser der Policen definieren die Versicherer nämlich sehr unterschiedlich. Allein für die Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ ermittelten die Analysten knapp drei Dutzend Ausprägungen. So fragt ein Versicherer, ob der Patient eine Flasche mit Schraubverschluss öffnen kann. Ein anderer testet dies an einem Wasserhahn.

Die Ausprägungen der 17 Kriterien mit der jeweils höchsten Verbreitung unter den 67 untersuchten Tarifen von 26 Gesellschaften sind die Marktstandards. Quelle: Infinma

Entscheidender ist laut den Infinma-Testern aber, dass derzeit nur die vier Basiskompetenzen Hören, Sehen, Sprechen und Gehen ausnahmslos in allen 67 untersuchten Tarifen von 26 Anbietern versichert sind. Um einen mindestens mittelmäßigen Schutzumfang zu bieten, sollte eine Police unbedingt diejenigen zwölf Grundfähigkeiten absichern, die in mindestens 80 Prozent aller Produkte versichert sind:

Die 12 wichtigsten Grundfähigkeiten

  • Hören
  • Sehen
  • Sprechen
  • Gehen
  • Hände gebrauchen
  • Treppensteigen
  • Arme bewegen
  • Stehen
  • Erheben
  • Knien und Bücken
  • Heben und Tragen
  • Sitzen

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