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Von in NewsLesedauer: 4 Minuten
Wiederaufbau nach den Flutschäden an der Ahr (Foto
Wiederaufbau nach den Flutschäden an der Ahr in Altenahr-Reimerzhoven am 12.11.2022: Ob es zu einer Elementarschaden-Versicherungspflicht kommt, ist derzeit ungewiss. | Foto: Imago Images / Kosecki
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Nach dem verheerenden Hochwasser an der Ahr im Juli 2021 blieben viele unzureichend versicherte Immobilienbesitzer auf einem Teil ihrer Kosten sitzen. Um das in Zukunft zu verhindern, wollen viele Politiker und Verbände die rund 17 Millionen private Hauseigentümer hierzulande dazu verpflichten, ihre Wohngebäude-Policen um den Elementarschutz-Baustein ergänzen. Einige Monate nach der Flutkatastrophe schlug der Versichererverband GDV vor, künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen zu vertreiben, die auch den bislang freiwillig wählbaren Elementar-Baustein enthalten.

Auch das Ifo Institut wirbt für die Elementarschaden-Pflichtversicherung. Im Gespräch mit DAS INVESTMENT fordert Marcel Thum, Direktor des Ifo Instituts in Dresden, eine Versicherungspflicht für alle, ohne Opt-out. Dabei sollen die Prämien nach Risiko differenziert sein und eine Selbstbeteiligung eingebaut werden.

Auch Verbraucher und Verbraucherschützer wollen Versicherungspflicht

Die Verbraucherschützer schließen sich der Forderung ebenfalls an. Sollten die Menschen sich nicht freiwillig gegen Hochwasser & Co. absichern wollen, sollte die Regierung eine Versicherungspflicht mit begrenzter staatlicher Deckungszusage einführen, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).  Mit der Freiwilligkeit klappte es nur bedingt. Die Nachfrage nach dem Elementarschaden-Baustein in der Wohngebäudeversicherung zog zwar unmittelbar nach der Flutkatastrophe an. Dann sank sie aber wieder. Zum Ende des 1. Quartals 2022 stand immer noch jedes 2. Haus ohne Elementarschadenversicherung da.

Auch bei der Bevölkerung stößt eine Elementarschaden-Versicherungspflicht mehrheitlich auf Akzeptanz. Laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox würden vier von fünf Hausbesitzern eine solche Pflicht begrüßen.

Nach langen Diskussionen auf Bundes- und Landesebene nahm sich die Politik 2022 des Themas nun konkret an. Die Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen bildeten die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Im Juni 2022 kam die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass die Einführung einer Elementarschaden-Versicherungspflicht für Wohneigentümer nicht gegen die Verfassung verstoßen würde.

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Entschließungsantrag „noch diese Woche"

Daraufhin forderten die Regierungschefs der Bundesländer die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen - und zwar noch 2022. Dazu kam es aber nicht: Bei der Bund-Länder-Runde im Dezember 2022 sprach sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegen die Pflichtversicherung aus.  Eine Versicherungspflicht würde „Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer“ machen, erklärte Buschmann. Daher halte er sie politisch für falsch. Die Länder könnten in dieser Frage ja selbst tätig werden, meinte der FDP-Politiker.

Beim nordrhein-westfälischen Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) hatte dieser Schritt „Verwunderung ausgelöst“. Schließlich seien sich Bund und Länder noch im Sommer über die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 einig gewesen, erklärte er. Nun fordert er zusammen mit seinem baden-württembergischen Amtskollegen Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) Klarheit. Beide Bundesländer werden „noch diese Woche im Bundesrat das Instrument des sogenannten Entschließungsantrags“, nutzen, heißt es von der Landeregierung Baden-Württemberg. Damit wird der Bund aufgefordert, kurzfristig einen konkreten Regelungsvorschlag vorzulegen.

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