2. FiMaNoG Mifid-II-Umsetzung: Diese 2 Punkte haben sich geändert
„Soweit ersichtlich, wurden gegenüber der Fassung des Regierungsentwurfs nur vergleichsweise wenige nennenswerte Änderungen vorgenommen“, erklärt Markus Lange, Mifid-Experte bei KPMG. Lediglich folgende zwei Anforderungen haben sich gegenüber der ursprünglichen Fassung maßgeblich geändert:
1. Vereinfachtes Informationsblatt für Aktien
So enthält der neue Artikel 3a des Gesetzespakets zusätzliche Änderungen des WpHG in § 63 (n.F.) und § 64 (n.F.). Demnach kann für an einem organisierten Markt gehandelte Aktien anstelle des bislang vorgesehenen Produktinformationsblattes ein vereinfachtes „standardisiertes Informationsblatt“ verwendet werden.
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2. „Formalisierte Kostenaufstellung“
Außerdem soll im Rahmen der neuen Anforderungen an die Kostentransparenz eine „formalisierte Kostenaufstellung“ eingeführt werden.
Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses, die dem Bundestag-Beschluss zugrunde lagen, finden Sie hier.