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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

2. FiMaNoG Mifid-II-Umsetzung: Diese 2 Punkte haben sich geändert

Markus Lange, Leiter Finanzrecht und Partner bei KPMG
Markus Lange, Leiter Finanzrecht und Partner bei KPMG

„Soweit ersichtlich, wurden gegenüber der Fassung des Regierungsentwurfs nur vergleichsweise wenige nennenswerte Änderungen vorgenommen“, erklärt Markus Lange, Mifid-Experte bei KPMG. Lediglich folgende zwei Anforderungen haben sich gegenüber der ursprünglichen Fassung maßgeblich geändert: 

1. Vereinfachtes Informationsblatt für Aktien

So enthält der neue Artikel 3a des Gesetzespakets zusätzliche Änderungen des WpHG in § 63 (n.F.) und § 64 (n.F.). Demnach kann für an einem organisierten Markt gehandelte Aktien anstelle des bislang vorgesehenen Produktinformationsblattes ein vereinfachtes „standardisiertes Informationsblatt“ verwendet werden.

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2. „Formalisierte Kostenaufstellung“

Außerdem soll im Rahmen der neuen Anforderungen an die Kostentransparenz eine „formalisierte Kostenaufstellung“ eingeführt werden.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses, die dem Bundestag-Beschluss zugrunde lagen, finden Sie hier.

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