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2 Mitarbeiter der CSS-Versicherung verletzt Kettensägen-Angreifer vor Gericht

Eine Kettensäge: Ein Mann, der 2017 zwei Versicherungsmitarbeiter mit einer Motorsäge angegriffen hat, steht nun vor Gericht.
Eine Kettensäge: Ein Mann, der 2017 zwei Versicherungsmitarbeiter mit einer Motorsäge angegriffen hat, steht nun vor Gericht. | Foto: Pexels

Im Juli 2017 stürmte ein Mann mit Kettensäge eine Filiale der CSS-Versicherung in Schaffhausen und verletzte zwei Mitarbeiter. Zwei Kunden, die bei der Attacke zugesehen haben, erlitten einen Schock. Nun muss sich der 53-Jährige vor Gericht verantworten.

Laut Gutachten hat der Täter eine schwere paranoide-halluzinatorische Schizophrenie. Er begründete den Angriff damit, dass die Versicherungsangestellten ihn mit ihren „Geisterkräften“ verfolgen und töten wollen würden.

Der Mann stritt sich bereits seit 1999 mit der Versicherung. Damals erlitt er einen Verkehrsunfall. Obwohl er nicht schwer verletzt wurde, forderte er von der Versicherung eine Entschädigung in Millionenhöhe, was diese als ungerechtfertigt ablehnte. Kurz vor dem Angriff besuchte er zwei Mal die CSS-Filiale in Schaffhausen, um den Diebstahl seines Reisegepäcks inklusive Portemonnaie zu melden. Er bekam jedoch keine Entschädigung, weil er seit längerem keine Prämien mehr zahlte.

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Nach diesen Terminen gelang der Täter laut Anklageschrift zur Ansicht, dass die CSS-Angestellten ihn mit „Geisterkräften“ angreifen würden. Dadurch bekam er Todesangst und entschloss sich, die Angestellten umzubringen.

Dass die beiden Versicherungsmitarbeiter überlebt haben, ist nur einem glücklichen Zufall zu verdanken. Daher hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt. Da der Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung das Unrecht seiner Tat nicht erkennen konnte und somit schuldunfähig ist, fordert die Anklage eine stationäre Maßnahme nach Artikel 59. Nach Schweizer Recht bedeutet dies eine kleine Verwahrung.

Die Verteidigung kontert mit einer recht abenteuerlich wirkenden Gegenargumentation. Da der Mann wirklich geglaubt habe, die Angestellten würden ihn mit ihren bösen Energien umbringen wollen, handele es sich bei der Tat um Notwehr. Daher müsse der Angeklagte „umgehend entlassen“ und mit 160.000 Schweizer Franken entschädigt werden.

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