20 Milliarden Euro Schaden jährlich!
Um Weihnachten herum war sie wieder da: 20 Milliarden Euro, eine 2 mit 10 Nullen. Die vermeintlich valide Zahl der jährlich von deutschen Beratern angerichteten Vermögensschäden rauschte durch den Blätterwald. Sogar das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel” übernahm die Angabe ungeprüft und machte damit eine Story über Falschberatung auf.
Grund: Die Zahl taucht in der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen” auf, in der das Bundesverbraucherschutzministerium prüfen lässt, wie die Beratungsqualität der Vermittler von Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten verbessert werden kann. Das ist lobenswert – mit der Phantomzahl indes beschäftigt sich die Studie des Beratungsunternehmen Evers & Jung nicht.
Die Autoren (Slogan: „Was andere schon hundertmal gesagt haben, glauben wir noch lange nicht“) haben die Zahl aus einer vier Jahre alten Pressemitteilung der Universität Witten-Herdecke übernommen, in der es um einen Gutachterlehrgang geht. Es gebe zwar keine systematische Erhebung zur Falschberatung, lediglich Teilstudien im Bereich langfristiger Kapitalanlagen, man halte die Schätzung aber für plausibel, so Evers & Jung.
Und auch in Witten-Herdecke bleibt man vage und kann sich offenbar nicht mehr so genau erinnern, der zuständige Wissenschaftler war bis Redaktionsschluss nicht zu sprechen. Ein Mitarbeiter teilte mit, die 20 Milliarden Euro beruhten auf mehreren Quellenangaben. Welche dies seien, sagte er nicht.
Immer die gleiche Leier
In der Tat, es gibt zahlreiche Veröffentlichungen, die von Vermögensschäden durch Falschberatung in Höhe von 20, wahlweise auch 25 oder 30 Milliarden Euro jährlich ausgehen. Nur sind sie eben nicht mit Tatsachen untermauert, zumeist wird als Quelle das Bundeskriminalamt (BKA) genannt.
>> Grafik vergößern
Das BKA weist in seiner Kriminalstatistik im Bereich Kapitalanlage- und Beteiligungsbetrug Zahlen der tatsächlich bekanntgewordenen Fälle aus. Für 2007 rechnet das BKA mit 4,12 Milliarden Euro Schadensumme aus der Wirtschaftskriminalität insgesamt, davon 234,5 Millionen Euro aus Betrug im Zusammenhang mit Beteiligungen/Kapitalanlagen. Das Amt führt jedoch keinen Nachweis, ob in jedem Fall wirklich ein Betrug vorlag und der Anleger geschädigt wurde. „Die von Ihnen angeführte Zahl kann das BKA nicht verifizieren. Eine entsprechende Studie ist den zuständigen Fachbereichen nicht bekannt”, teilte das BKA auf Nachfrage zu den 20 Milliarden Euro mit.
Unbestritten verlieren Anleger durch minderwertige Beratung Geld. Doch längst nicht jede Falschberatung ist auch ein Betrug. Zu fragen ist: Was ist ein Vermögensschaden? Wann liegt eine Falschberatung vor? Etwa dann, wenn sich später herausstellt, dass eine andere als die vermittelte Kapitalanlage einen höheren Ertrag erzielt hätte? Ist ein Versicherungsvertrag für einen Kunden schädlich, weil ein anderes Unternehmen das gleiche Produkt günstiger angeboten hätte?
Ein weites Feld voller Fußangeln. Da liegt es nahe, eine oft gehörte Schätzgröße für real zu halten. Zumal sie griffig klingt. Schon lange: Zum ersten Mal tauchte die Phantomzahl 1993 auf, als der Chef eines längst in der Versenkung verschwundenen Vermittlerverbands mit ominösen „40 Milliarden Mark“ zitiert wurde. Seitdem haben zwar EU-Richtlinien weite Teile der Branche reguliert. Doch eine valide Untersuchung der Vermögensschäden durch Falschberatung steht nach wie vor aus.
