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201 Tarife unter der Lupe Hälfte der BU-Versicherungen fällt im Test durch

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Diese 18 Kriterien legt Infinma zur Beurteilung von BU-Tarifen an:
  • Prognose
  • Rückwirkende Leistung
  • Abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf Umorganisation
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation
  • Berufswechselprüfung
  • Leistungsbeginn
  • Meldefristen
  • Untersuchungen im Ausland
  • Erhöhungsoption ohne Anlass
  • Beitragsstundung
  • Befristete Anerkenntnisse
  • Meldepflicht Minderung BU
  • Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
  • Nachprüfung
  • Infektionsklausel
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Lebenslange Pflegerente
Hier werden die Kriterien genau erläutert >>

Häufige Stolperfalle ist laut Infinma das Kriterium Berufswechselprüfung. Mehr als jeder dritte Anbieter sieht eine solche vertraglich vor: Er verweist Kunden bei Eintritt von Berufsunfähigkeit auf einen zuvor ausgeübten Beruf. Der Kunde könne auch wieder in seinen alten Beruf wechseln, kann der Versicherer in solchen Fällen fordern. Da der von Infinma herausgefilterte branchenübliche Standard eine solche Prüfung jedoch nicht vorsieht, fielen alle Tarife durch, die eine Berufswechselprüfung beinhalten.

Ein anderes Kriterium, das viele Tarife im Infinma-Test scheitern ließ, sind Meldefristen. Melden Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit erst mit Verzögerung, erlischt ihr Anspruch auf Leistung aus dem BU-Vertrag. Oder Leistungen werden rückwirkend nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. 137 von 485 untersuchten Tarifen machen hier entgegen dem Branchenstandard Vorgaben – womit sie die Anforderungen von Infinma ebenfalls verfehlten.

Diese 201 Produkte haben alles richtig gemacht – sie bieten in allen 18 Punkten die marktübliche Bedingungen oder übertreffen sie >>

Erst kürzlich haben Versicherungsanalysten von M&M die deutschen BU-Versicherer untersucht. Die Kriterien von M&M weichen allerdings von denjenigen Infinmas ab.

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