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2013: Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen

Mehr Geld für private Rente

Der Gesetzgeber senkt 2013 die Rentenbeiträge von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Damit hat jeder gesetzlich Rentenversicherte im kommenden Jahr mehr Netto auf seinem Lohnzettel.

Minijobber dürfen mehr verdienen

Minijobber können ab nächstem Jahr 50 Euro mehr im Monat verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Verdienstgrenze steigt von 400 auf 450 Euro. Künftig sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig, sofern sie keine Befreiung davon beantragen. Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschal 15 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein, Minijobber zusätzlich 3,9 Prozent des Arbeitsentgelts. Hierdurch werden vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben, der Rentenanspruch erhöht sich und Minijobber sowie ihre Ehepartner können die staatliche Förderung bei der Riester-Rente beanspruchen.

Weniger Elterngeld

Für zukünftige Eltern, deren Kind nach dem 1. Januar 2013 geboren wird, berechnet der Fiskus das Elterngeld neu. So zieht er vom durchschnittlichen Nettoverdienst der vergangenen zwölf Monate nicht mehr die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge ab, sondern pauschal 21 Prozent. Änderungen gibt es ebenfalls beim Thema Steuerklasse: Bisher konnte der Elternteil, welcher den Großteil der Elternzeit in Anspruch nehmen wollte, kurzfristig in die günstige Steuerklasse III wechseln. Ab 2013 gilt: Ausschlaggebend ist die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes überwogen hat.

Altersvorsorge für Selbstständige

Die Basis- oder sogenannte Rürup-Rente wird für Vorsorge-Sparer im kommenden Jahr wieder ein Stück attraktiver. Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, da sie hohe Steuervorteile bietet: 2013 steigt der Anteil der gezahlten Beiträge, den Sparer steuerlich geltend machen können, auf 76 Prozent. Der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte.

 Im Jahr 2025 werden die eingezahlten Prämien dann komplett absetzbar sein. Das gilt maximal für Einzahlungen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Mit der Besteuerung der Rürup-Auszahlungen verhält es sich dabei genauso wie bei der gesetzlichen Rente: Der zu besteuernde Anteil erhöht sich von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt. Geht ein Arbeitnehmer beispielsweise 2013 in den Ruhestand, werden 66 Prozent seiner Rürup-Auszahlungen besteuert.

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