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23. Februar Wie verbindlich ist der Stichtag für den IDD-Start?

Wie verbindlich ist der Stichtag für den IDD-Start?

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission offiziell verlautbart: Der Anwendungsstart der Insurance Distribution Directive – kurz IDD – soll nach Möglichkeit vom 23. Februar auf den 1. Oktober verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass auch Europäisches Parlament und Rat dem zustimmen.

Bereits Ende November hatte DAS INVESTMENT von entsprechenden Plänen auf europäischer Regierungsebene erfahren und darüber berichtet. Dass Parlament und Rat der Verschiebung zustimmen, kann als sicher angenommen werden. Immerhin hat das Parlament die IDD-Verschiebung als erstes ins Spiel gebracht.

Frist für die nationale Umsetzung bleibt bestehen

In Zusammenhang mit ihrem Vorschlag, den IDD-Start zu verschieben, hat die EU-Kommission im Dezember auch betont: Der 23. Februar bleibe als Frist bestehen. Bis zu dem Datum sollten die EU-Mitgliedstaaten ihre nationale Gesetzgebung angepasst haben.

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Die Maßgaben der EU-Kommission werfen allerdings neue Fragen auf. Unklar ist: Muss nationale Gesetzgebung, die zum 23. Februar bereits vorliegt, ab dem Datum auch angewendet werden? Gilt dann nationales Recht oder können sich die Akteure auf die Anwendungsverschiebung auf EU-Ebene berufen? Hier würden sich nationales Recht der Mitgliedstaaten und übergeordnetes EU-Recht widersprechen.

In Deutschland kommt außerdem ein Umstand hinzu, der die Rechtslage noch verschwommener macht: Die überarbeitete deutsche Versicherungsvermittler-Verordnung VersVermV, die die Bestimmungen der IDD konkret ausgestalten soll, wird bis zum 23. Februar voraussichtlich nicht vorliegen. Denn die Zeit wird knapp, das Gesetzgebungsverfahren ist aktuell nicht weit genug vorangeschritten. Ende Oktober lag der erste Entwurf für die erneute Verordnung vor, Marktteilnehmer konnten sich bis Ende November dazu äußern. Danach wurde es still um das Thema.

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