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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

3 Fragen an den GDV „Das Provisionsabgabeverbot schützt den Verbraucher“

Elisabeth Stiller
Elisabeth Stiller

Was war der Sinn des Provisionsabgabeverbots? 

Elisabeth Stiller: Wesentliche Zielsetzung des Provisionsabgabeverbots ist der Grundsatz der Gleichbehandlung. Einzelne Versicherte oder Gruppen von Versicherten, die großes Verhandlungsgeschick im Gespräch mit dem Vermittler an den Tag legen, sollen nicht gegenüber anderen, weniger versiert verhandelnden Parteien, bevorzugt werden. Ferner schützt es den Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen und unterstützt damit eine hohe Beratungsqualität der Versicherungsvermittler. Die Qualität in der Beratung fördert das Vertrauen der Kunden, was wiederum eine Grundvoraussetzung für den Kunden ist, sich umfassend beraten zu lassen.  

Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil es für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt? 

Stiller: Das Provisionsabgabeverbot benachteiligt die Versicherungsvermittler nicht. Denn der Mehrwert, den die Vermittler mit ihrer fundierten Beratung für den Kunden bieten, ist unabhängig vom Provisionsabgabeverbot zu betrachten. Fühlt sich der Kunde von seinem Vermittler gut beraten, wird er sich gerade bei langfristigen Entscheidungen, wie sie zum Beispiel bei der Planung der Altersvorsorge anstehen, an den Details der angebotenen Produkte orientieren und sich nicht unbedingt von der Provisionsabgabe „ködern“ lassen. Der Wettbewerb soll über das Produkt stattfinden, nicht über die Bereitschaft des Vermittlers, Teile seiner Vergütung abzugeben. 

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