3 Fragen zum Provisionsabgabeverbot: BVK-Präsident Wegfall des Provisionsabgabeverbots würde zur Altersarmut führen
DAS INVESTMENT.com: Was war der Sinn des Provisionsabgabeverbots? Wozu wurde es eingeführt und wie trug es zum Verbraucherschutz bei?
Michael H. Heinz: Der Sinn des Provisionsabgabeverbotes liegt darin, dass einerseits Verbraucher, andererseits Versicherungsvermittler davor geschützt werden, in widersinnige Gespräche über Provisionsteilungen einzutreten. Die Beratungsleistungen und die Vermittlung von Versicherungen sollten sich prioritär am angemessenen Versicherungsschutz orientieren und nicht am Feilschen, wieviel der Versicherungsvermittler bereit ist, von seiner Provision an seinen Kunden weiterzugeben. Deswegen existiert das Provisionsabgabeverbot.
Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil es für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt?
Heinz: Nein, im Gegenteil. Ein Wegfall des Provisionsabgabeverbotes würde eher zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und Beratung führen und vor allem diejenigen begünstigen, die wirtschaftlich stark sind und aus ihrer Position Druck auf eine Absenkung der Provisionen ausüben können. Geschwächt würden hingegen Privatkunden, deren Bedeutung für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler geringer ist. Die zu erwartenden eingeschränkten Beratungs- und Betreuungsleistungen gegenüber den Kunden werden vor allem beim Versicherungsschutz für die zusätzliche private Altersversorgung Auswirkungen haben, also einem Versicherungsschutz, der gegen die Altersarmut dringend erreicht werden muss.