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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

3 Fragen zum Provisionsabgabeverbot: VDVM-Chef „Zwischen einer Provisionsabgabe und einer echten Honorarvereinbarung liegen Welten“

Hans-Georg Jenssen, VDVM-Geschäftsführer
Hans-Georg Jenssen, VDVM-Geschäftsführer

DAS INVESTMENT.com: Was war der Sinn des Provisionsabgabeverbots? Wozu wurde es eingeführt und wie trug er zum Verbraucherschutz bei?

Hans-Georg Jenssen: Das Provisionsabgabeverbot diente dem Schutz des Verbrauchers, weil damit verhindert werden sollte, dass die Entscheidung für ein Versicherungsprodukt allein danach getroffen wird, wie hoch der Rabatt des Versicherungsvermittlers ist. Es sollte auch verhindert werden, dass sich die Versicherungsvermittler gegenseitig unterbieten und so der Wert einer Beratungsleistung nicht mehr richtig erkannt wird. Andere Berufsgruppen kennen ähnliche Regeln, zum Beispiel Anwälte, die auch nicht so ohne weiteres die gesetzlichen Gebühren unterschreiten dürfen.

Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil es für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt? 

Jenssen: Eine Benachteiligung der Versicherungsvermittler durch ein Provisionsabgabeverbot im Gegensatz zu Finanzanlagenvermittlern dürfte eher nicht gegeben sein, weil die Märkte und Produkte doch noch zu unterschiedlich sind.

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