3 Fragen zum Provisionsabgabeverbot: VSAV-Vorstand „Vermittler sollen sich an kartellähnliche Absprachen von Dritten halten“
Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil er für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt?
Barth: Das Provisionsabgabeverbot beeinträchtigt die Versicherungsvermittler, weil sie nicht wie freie Vermittler agieren können, sondern sich an kartellähnliche Absprachen von Dritten (Produktgebern) halten sollen.