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3 Maklerverbände Beraterverbände laufen Sturm gegen IDD-Umsetzung

Von in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher (AfW) VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth und IGVM-Vorstand Wilfried Simon (von li.)
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher (AfW) VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth und IGVM-Vorstand Wilfried Simon (von li.)

„Auf geht´s. Jetzt sind wir alle gefordert“, fordert der Beraterverband AfW Versicherungsmakler auf, aktiv gegen den Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie anzugehen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf Mitte Januar vorgelegt. Seitdem herrscht bei den Interessenvertretungen deutscher Makler Krisenstimmung.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine strikte Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung vor. Versicherungsvermittler sollen zukünftig mit ihren Kunden keine Honorare mehr vereinbaren können, sondern vor allem über Provisionen der Versicherungsunternehmen vergütet werden. Damit werden Mischmodelle in der Vergütung, wie sie viele Vermittler in der Vergangenheit praktiziert haben, in Zukunft unmöglich gemacht.

Darüber hinaus sollen Makler die von Versicherern empfangenen Provisionen weiterhin nicht an ihre Kunden durchreichen dürfen. Das sogenannte Provisionsabgabeverbot ist auch im bestehenden Recht festgeschrieben, wurde jedoch zuletzt wenig konsequent gehandhabt. Es wird von vielen Branchenvertretern als willkürliche und wenig sinnvolle Beschränkung kritisiert.

Aufruf des AfW

Seitdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, laufen Branchenverbände Sturm. Der Aufruf des AfW unter dem Motto: „Einspruch IDD – Informiere deinen Abgeordneten“ fordert Makler auf, direkt mit ihrem zuständigen Bundestagsabgeordneten Kontakt aufzunehmen: „Erläutern Sie, dass Sie als Makler im ausschließlichen Interesse des Kunden und nicht der Versicherer agieren. Zeigen Sie auf, wie groß der Aufwand für Ihre Beratungsdienstleistungen ist und dass diese Arbeit auch eine angemessene Vergütung wert sein muss“, rät der AfW.

Der Entwurf öffne ein Einfallstor für Beratungsdiebstahl, warnt der AfW. Verbraucher könnten sich von Maklern kostenlos beraten lassen und hinterher die Versicherung einfach über das Internet abschließen – ohne dass der Makler eine Möglichkeit hätte, sich seine Leistung vergüten zu  lassen. Unter dieser Situation leiden angesichts der Konkurrenz aus dem Internet heute auch viele stationäre Einzelhändler. Der Gesetzgeber dürfe nicht die Vergütungsregelungen einer ganzen Branche über den Haufen werfen. Der AfW sieht den gesamten Berufsstand der Versicherungsmakler in Gefahr.

Das kritisiert der IGVM

Auch die Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler (IGVM) protestiert gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Sie hat einen offenen Brief an den Nationalen Normenkontrollrat formuliert: Der Kontrollrat habe seinen Auftrag, die Bundesregierung bei der Rechtsetzung zu beraten, verfehlt, kritisiert die IGVM. Die deutschen Versicherungsvermittler-Vverbände seien sich einig, dass Passagen des Gesetzentwurfs sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen europäisches Recht verstießen. Der Gesetzentwurf beschneide die „ohnehin schon kaum vorhandenen Rechte“ von Versicherungsmaklern noch weiter. Dabei erweise er dem Verbraucherschutz als erklärtem Ziel der IDD-Richtlinie einen Bärendienst.

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Protest des VSAV

Die Maklervereinigung VSAV (Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler) hat sich mit einem Protestbrief an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz gewandt. In einer Erklärung moniert der VSAV: „Viele Errungenschaften für den Verbraucherschutz bleiben künftig auf der Strecke“. Die wenigsten der derzeit 46.000 Makler würden unter den neuen Voraussetzungen in die reine Honorarberatung wechseln, sondern sich gebundenen Vertriebsstrukturen anschließen. Gestärkt würde allein der versicherungsabhängige Vertrieb, die unabhängige Beratung dagegen geschwächt.

Bereits erfolgte Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes würden wieder rückgängig gemacht werden: So würden kostengünstige Netto-Tarife dann kaum mehr angeboten werden. Außerdem hätten viele Verbraucher zukünftig einen erschwerten Zugang zu Beratung, vor allem betreffe das einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Der Gesetzgeber bewirke das Gegenteil dessen, was er eigentlich erreichen wolle, urteilt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.

Der IDD-Zeitplan

Auch im Bundesrat ist der Entwurf derzeit Thema. Die drei zuständigen Ausschüsse Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und Rechtsausschuss haben in einem Schreiben Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert. Der Bundesrat berät am 10. März über die IDD-Umsetzung.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an der Gewerbeordnung, am Versicherungsaufsichtsgesetz und am Versicherungsvertragsgesetz vor. Ende März und Anfang Juni erfolgen die abschließenden Lesungen des Entwurfs im Bundestag, bevor das Gesetz mit Beschluss des Bundesrats am 7. Juli verabschiedet werden soll.

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