Zweites Rentenstärkungsgesetz 3 Maßnahmen: So will die Bundesregierung die bAV fördern
Vor gut sechs Jahren, im Januar 2018, trat das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Das steuer- und sozialrechtliche Reformpaket sollte der besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dienen. Doch besonders viel gebracht hat es anscheinend nicht: Fast die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland steht nach wie vor ohne bAV da. „Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Um Abhilfe zu schaffen, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vorgelegt.
„Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen“, erklärt das BMAS. Ziel des Gesetzes sei es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.
Der Gesetzentwurf sieht drei Maßnahmen vor, die die Betriebsrente stärken und den Zugang erleichtern sollen:
- Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell, besser bekannt als Nahles-Rente, soll weiter ausgebaut werden. „Unternehmen und ihre Beschäftigten können jetzt leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen. Damit wird besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren“, so das BMAS.
- Bessere Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag, den der Staat Firmen, die ihren Geringverdienern bAV-Zuschüsse zahlen, wird von rund 2.500 Euro auf 2.700 Euro monatlich angehoben, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder in Teilzeit arbeitet. Außerdem soll der Förderbetrag dynamisiert werden. Das soll Planungssicherheit schaffen, da die Beschäftigten nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen würden, so das BMAS.
- Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, sollen ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können.
Hallo, Herr Kaiser!
Betriebsrenten sollen auch sinken können
Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) schlägt unterdessen einen anderen Weg zur Stärkung der bAV vor. Die Mathematiker fordern mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase von Betriebsrenten. „Derzeit müssen bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung laufender Renten verwendet werden, wenn die Versorgungseinrichtungen dem Arbeitgeber das Rentenanpassungsrisiko abnehmen wollen“, erklären sie. Das führe zu niedrigen Startrenten, die erst allmählich durch die Zuteilung von Überschüssen ansteigen und am höchsten seien, wenn die Rentnerin oder der Rentner verstirbt.
„Der Gesetzgeber soll bei Pensionskassen und Direktversicherungen höhere Startrenten ermöglichen, die je nach Kapitalanlageentwicklung nicht nur steigen, sondern auch sinken können, aber zu keinem Zeitpunkt ein garantiertes Mindestniveau unterschreiten“, schlägt das Institut vor. „Damit wird auch dem Bedürfnis vieler Menschen entsprochen, die mit Schwankungen weniger Probleme haben. Sie wollen lieber eine nicht garantierte Rente von 140 Euro im Monat erhalten, die um diesen Betrag schwanken, aber niemals unter 100 Euro sinken kann, als eine garantierte Rente von 100 Euro, die in 20 Jahren vielleicht auf 160 Euro steigt“, sagt Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des IVS.