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Rechtsanwälte zur Mifid-II-Umsetzung „Probleme bereiten vor allem drei Themen“

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Christian Hackenberg

Christian Hackenberg, Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte:

„Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen decken sich durchaus mit den für unsere Mandanten kritischsten Themen. Es stellt sich allerdings die Frage, warum diese Aspekte überhaupt im Rahmen von Mifid beziehungsweise Mifir umgesetzt wurden. Schließlich gab es sowohl von Anbieter- wie teils auch von Verbraucherseite schon vorab eine ganze Reihe kritischer Anmerkungen.

Taping: Das Taping hat sich tatsächlich für viele Marktteilnehmer als Belastung für Kundenbeziehungen erwiesen. Auch für Vermögensverwalter ist das Thema unerfreulich. Eigentlich kommt in der Vermögensverwaltung kaum eine Situation vor, die zu einer Aufzeichnungspflicht führen, denn aufzeichnungspflichtig ist ja die Entgegennahme und Weiterleitung einer Kundenorder. Da aber gleichzeitig in Ausnahmesituation auch in der Vermögensverwaltung aufzeichnungspflichtige Sachverhalte vorkommen können, halten viele unserer Mandanten teure technische Vorrichtungen vor, um im Jahr ein- oder zweimal tapen zu können.

Kostenausweis: Zu begrüßen ist, dass Erleichterungen beim Thema Kostenausweis angestrebt werden. Gerade zwischen institutionellen Marktteilnehmern gibt es dafür regemäßig kein praktisches Bedürfnis, gleichwohl hat Esma im Rahmen der geltenden Rechtslage verdeutlicht, dass Stand heute nur geringfügige Erleichterungen zwischen Profis vereinbart werden dürfen. Auch die in Aussicht genommenen Vereinfachungen bei der Nutzung von Telefon oder E-Mail sind dringend angezeigt. In schnelllebigen Märkten sind die Nachteile und Risiken für den Anleger aus einer Verzögerung bei der Orderausführung meines Erachtens höher zu bewerten als der Mehrwert, den eine in der Regel standardisierte Kosteninformation schafft.

Neue Kundenkategorie: Ob hingegen mit der Schaffung einer vierten Kundenkategorie, dem semi-professionellen Anleger, auf Ebene des Wertpapierrechts wirklich ein Fortschritt und mehr Rechtssicherheit erlangt werden kann, bezweifle ich. Kategorisierung ist stets Standardisierung und schafft letztlich Unschärfen. Ich fände hier einzelfallbezogene Lösungen, die zwischen Institut und Kunde vereinbart werden können, vorzugswürdig.“

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