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Rechtsanwälte zur Mifid-II-Umsetzung „Probleme bereiten vor allem drei Themen“

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Martin Klein

Martin Klein, Votum-Verband:

„Nicht nur auf der Ebene der Anbieter von Finanzdienstleistungen, sondern auch bei Verbrauchern besteht erheblicher Unmut.
Diese notwendigen Anpassungen auf europäischer Ebene müssen frühzeitig erfolgen, um die Ergebnisse noch im Rahmen der bevorstehenden Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) berücksichtigen zu können. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der neuen FinVermV am 1. August 2020 sollte hierfür ausreichend Zeit sein.

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Taping: Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung der Aufzeichnung von Telefongesprächen. Wie das Ministerium zutreffend hervorhebt, verursacht die Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht hohe Kosten und wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes für die Kunden auf. Die Kunden fühlen sich in dem sensiblen Bereich der Vertraulichkeit ihrer Beziehung zu ihrem Anlageberater empfindlich gestört. Wir unterstützten daher mit Nachdruck die Position des Finanzministeriums, welche eine Streichung der Taping-Bestimmung befürwortet. Im Mindestmaß der Anpassung der Regulierung sollte dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, auf eine Telefonaufzeichnung zu verzichten.

FinVermV anpassen: Wir fordern die Bundesregierung auf, bereits in der derzeitigen Umsetzungsphase der FinVermV ein Zeichnen zu setzen. Über gewerbliche Finanzanlagenvermittler kann bekanntlich keine mündliche Order am Telefon für den Erwerb von Wertpapieren erteilt werden. Die Aufzeichnungspflicht ist daher ohnehin für diese Berufsgruppe mehr als zweifelhaft. Es sollte daher bereits jetzt, im Rahmen der Neufassung der FinVermV, dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, auf eine Aufzeichnung zu verzichten.

Neue Kundenkategorie: Ebenso begrüßen wir es, dass sich das Finanzministerium dafür einsetzt, eine weitere Kundenkategorie zu schaffen. Gerade der erfahrene Privatkunde empfindet den derzeitigen Regulierungsrahmen häufig als Gängelung und begegnet den ihm zugemuteten Wiederholungen und Belehrungen mit Unverständnis. Es sollte daher, wie das BMF anregt, mit dem „Erfahrenen Privatkunden“ eine Kategorie eingeführt werden, bei der diesen Kunden eingeräumt wird, auf das unnötige Wiederholen von Standardinformation zu verzichten.“

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