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Sustainable-Finance-Beirat 31 Empfehlungen für ein nachhaltiges Finanzsystem

Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung
Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung: Die 38 Mitglieder aus Finanz- und Realwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen helfen, Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort zu entwickeln. | Foto: Bundesministerium der Finanzen

Der 2019 ins Leben gerufene Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat seinen Bericht abgeliefert. Er umfasst 31 Empfehlungen an die Regierung, wie die Transformation der deutschen Wirtschaft durch ein nachhaltiges Finanzsystem finanzierbar wird. Die wichtigste Rolle komme dabei der Bundesregierung selbst zu. Sie muss den nötigen nachhaltigen Politikrahmen schaffen. Darüber hinaus sollte sie als Akteur nachhaltige Anleiheemissionen sowie nachhaltige Strategien für öffentliche Kapitalanlagen, für Sondervermögen des Bundes und für wirtschaftliche Förderprogramme anbieten.

Auch öffentlich-rechtliche Finanzinstitute wie die KfW, die Landesförderbanken, Sparkassen, Landesbanken und öffentliche Versicherer sollten ihre Kredit- und Investitionspolitik am Pariser Klimaabkommen mit seinem 1,5 Grad-Ziel, den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und deren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren.

Für den Wandel der Wirtschaft sollen zusätzliche Mittel und vorhandene Kapitalströme in Innovationen und nachhaltige Geschäftsmodelle gelenkt werden. Dafür ist eine entsprechende transparente Berichterstattung der Unternehmen erforderlich. Der Beirat empfiehlt daher, dass Unternehmen im Rahmen ihres Jahresabschlusses über ihre Zukunfts- und Nachhaltigkeitsrisiken und -wirkungen berichten.

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Um einen systematischen Wissensaufbau in der Gesellschaft zu fördern, sollte die Regierung zudem eine „Bildungsoffensive Nachhaltigkeit“ starten, auch durch Integration des Themas Nachhaltigkeit in Schulfächer.

Anleger sollen zur Finanzierung der Wandels beitragen und davon profitieren können. Dafür sollte es eine einfache Klassifizierung für alle Finanzmarktprodukte auf Basis der EU-Offenlegungsverordnung geben. Auf einer Skala von 1 bis 5 soll sie Nachhaltigkeitschancen und -risiken transparent machen und Anlageentscheidungen erleichtern. Zudem empfiehlt der Beirat, staatlich geförderte Anlageformen wie  Riester-Rente oder VL-Sparen an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen und steuerliche Freibeträge für Erträge aus Nachhaltigkeitsprodukten zu gewähren.

Den kompletten Bericht des Sustainable Finance Beirats finden Sie hier.

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