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in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

34f-Berater „Die Prüfanforderungen sind zu umfangreich“

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Zum Beispiel?

Die Prüfungsanforderungen sind teilweise überschießend und völlig überzogen für kleinere Unternehmen, zum Teil gibt es da Doppelprüfungen. Als Prüfer hat man etwa auch noch die Prospekte zu prüfen, die der Finanzanlagenberater herausgibt. Das ist abstrus, denn die Prospekte sind ja bereits geprüft. Zudem wird eine unnötige Prüfung von Kontoaufstellungen und Kontoauszügen verlangt und die Prüfungspflichten zur Annahme von Kundengeldern sind überschießend. Für die Sicherheit des Verbrauchers bietet das alles keinen Mehrwert. Der IDW Standard ist allerdings nur für Wirtschaftsprüfer verpflichtend, für Steuerberater stellt er eine Orientierungshilfe dar. Letztere müssen sich nicht danach ausrichten.

Gibt es schon einen Überblick wie die Prüfung des Jahres 2013 für die 34f-Berater gelaufen ist?

Es gibt bisher keine Zahlen dazu, einige Kammern prüfen auch immer noch. Natürlich gibt es Unregelmäßigkeiten. Aber was sind Fehler? Wir kennen einen krassen Fall, da hatte der Prüfer den alten MaBV-Bericht mit neuen Jahreszahlen versehen und nicht gemerkt, dass sich gesetzlich etwas geändert hatte. So etwas wird natürlich sofort zurückgewiesen. Die anderen uns bekannten Monierungen waren keine Fehler, sondern eher unterschiedliche Auffassungen, darüber, was wie zu berichten ist. Die Behörden sprechen dann gegebenenfalls Hinweise aus, von Bußgeldbescheiden ist mir noch nichts bekannt.

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