34f-Berater Keine Bafin-Aufsicht über Vermittler
Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Versicherungsvermittler werde weiterhin bei den Gewerbebehörden bleiben wird und nicht, wie immer wieder von Teilen der Branche gefordert, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übertragen. Das erklärte der CDU-Politiker und Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium Michael Meister auf dem Hauptstadtgipfel des Beratungsverbands AfW.
Meister zog zudem ein positives Fazit zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das im vergangenen Sommer überaus hastig beschlossen wurde. „Unser Ziel war, ökonomisch nicht gerechtfertigte Mittelabflüsse aus der Lebensversicherung zu stoppen“, so Meister.
Das Gesetz sei mit sehr viel Bedacht ausgestaltet worden. Es stärke die Eigenkontrolle des Versicherers, die Rechte des Aufsehers sowie die Generationengerechtigkeit innerhalb der Versichertengemeinschaft. „Garantiert zugesagte Leistungen zu Beginn müssen auch am Ende der Vertragslaufzeit erfüllt werden“, so Meister. Ein nachhaltiger Vertrauensschaden in die Vorsorgeform insgesamt sollte mit dem LVRG verhindert werden können.
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