Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

34f-Lizenz für Vermittlung von Fondspolicen „Vorausschauende Vermittler sollten sich Gedanken machen“

Von in BaFinLesedauer: 4 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Renner und VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth halten die Warnung weiter für angebracht: Versicherungsvermittler, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten jetzt eine 34f-Lizenz beantragen.
Rechtsanwalt Oliver Renner und VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth halten die Warnung weiter für angebracht: Versicherungsvermittler, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten jetzt eine 34f-Lizenz beantragen. | Foto: Rechtsanwälte Wüterich Breucker/Conav Consulting
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

So eindeutig, wie Herr Wirth sie beschreibt, ist die Sachlage aus unserer Sicht nun wirklich nicht“, sagt Ralf Werner Barth. Der Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat eine Replik an den Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) geschrieben. Dieser hatte zuvor eine Stellungnahme verfasst und darin eine vom VSAV ausgesprochene Warnung als unnötig abgetan.

Der Hergang des Schlagabtausches:

Vom VSAV kam kürzlich ein Hinweis, der sich vor allem an Versicherungsvermittler richtete: Wer als Vermittler zukünftig Finanzanlagen verkaufen wollten, aber noch keine Genehmigung dafür hätten, sollten jetzt schnell eine 34f-Erlaubnis beantragen. Denn später, unter Ägide der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, so die Argumentation des VSAV, könnte die Erlaubnis schwieriger zu erlangen sein.

Hinter dem Rat steckt eine Befürchtung: Möglicherweise könnten in Zukunft nicht nur Investmentfonds, sondern auch Fondspolicen als Kapitalanlageprodukte eingeordnet werden. In dem Fall würden auch Versicherungsvermittler für ihren Vertrieb eine Finanzanlagenvermittlungs-Lizenz benötigen.

In einer Stellungnahme wiegelte man beim Vermittlerverband AfW daraufhin ab:

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

„Weder auf europäischer Ebene noch in der deutschen Politik ist es derzeit im Gespräch oder geplant etwas an dem derzeitigen Status Quo der Einordnung von Versicherungsanlageprodukten zu ändern.“ Es seien bei der Umsetzung der europäischen IDD-Richtlinie gerade neue Bestimmungen für den Versicherungsvertrieb ins Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgenommen worden. Zusätzlich habe die EU-Kommission in einer Delegierten Verordnung die Regeln für den Vertrieb präzisiert. Der Wille des Gesetzgebers sei insofern eindeutig: „Versicherungsanlageprodukte sind auch nach IDD-Umsetzung – wenn auch unter verschärften Anforderungen – mit einer Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung vermittelbar“, so der AfW.

Das möchte VSAV-Vorstand Barth wiederum so nicht stehen lassen:

Die zukünftige Rechtslage in Bezug auf Fondspolicen sei keineswegs so eindeutig, wie vom AfW dargestellt. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) gebe hier eine bestimmte Richtung vor und sehe Fondspolicen eher unter den Kapitalanlagen. Barth beruft sich auf eine Einschätzung von Rechtsanwalt Oliver Renner, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Wüterich Breucker. Dieser argumentiert mit mehreren Urteilen des BGH:

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden