38 Millionen Euro Klage gegen Boris Becker abgewiesen
Die finanzielle Situation von Boris Becker steht derzeit im Mittelpunkt der Medienberichterstattung. Ende Juni hat ein Londoner Gericht Becker für zahlungsunfähig erklärt. Einige Woche später wurde der Ex-Tennisstar quasi entmündigt - der Insolvenzverwalter entzog ihm den Zugriff auf seine Konten und ließ ihm nur ein Taschengeld übrig.
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Doch endlich kommt auch eine gute Nachricht für die Tennislegende. Das Kantonsgericht Zug in der Schweiz hat die Klage des Schweizer Geschäftsmanns Hans-Dieter Cleven gegen Boris Becker abgewiesen. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Cleven, ein ehemaliger Berater und Geschäftspartner Beckers, klagte auf die Rückzahlung eines Darlehens, das er Becker vor vielen Jahren gewährt hatte.
Der Fall
2001 soll Cleven Becker eine Geldsumme „im unteren Millionenbereich“ geliehen haben. Bis 2010 kamen weitere Darlehen hinzu. Mittlerweile beläuft sich die Summe, die Becker Cleven schuldet, auf knapp 41,8 Schweizer Franken, das sind umgerechnet rund 38 Millionen Euro. Diese Summe wurde auch vom Gericht bestätigt.
Bereits 2013 soll Cleven Becker zur Rückzahlung aufgefordert haben. Doch anstatt das Darlehen formal zu kündigen und eine Rückzahlungsaufforderung zu stellen, bat er Becker lediglich um einen Tilgungsplan.