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Arbeitskraft absichern 43 Grundfähigkeitsversicherungen auf dem Prüfstand

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Die wichtigsten Qualitätsmerkmale

Bei den neuen Infinma-Marktstandards würden deshalb auch nur die jeweils wichtigsten Qualitätsmerkmale der unterschiedlichen Angebote betrachtet. Das ist bei Produkten zum Absichern des Einkommens beispielsweise der sogenannte Prognosezeitraum – also die Dauer, für die ein Arzt den voraussichtlichen Verlust einer Grundfähigkeit beim Versicherten attestiert. In wenigen Fällen beträgt er zwölf Monate oder sogar drei Jahre. Doch die meisten Verträge enthalten eine lediglich sechsmonatige Dauer, was aus Kundensicht vorteilhaft ist.

Ebenfalls ein halbes Jahr ist der am häufigsten genannte Zeitraum, für den die Versicherer auch rückwirkend zahlen. Aus Kundensicht sind eine möglichst kurze Spanne und eine rückwirkende Leistung ab Verlust der Alltagskompetenz am besten. Denn wenn der Versicherer erst ab dem siebten Monat leistet, entgehen dem Kunden sechs Monatsrenten. Als die am häufigsten vorkommende Ausprägung gilt die Dauer von sechs Monaten als der Marktstandard (siehe Tabelle unten).

Dass es in manchen Fällen für den Kunden hingegen am besten ist, wenn der Versicherer auf bestimmte Regeln komplett verzichtet, zeigt das Kriterium der Meldefristen. Denn auch sie können dazu führen, dass es erheblich weniger Geld gibt: Der Versicherer muss teilweise erst ab dem Zeitpunkt der Meldung leisten. Und in manchen Fällen gibt es bei einer Verspätung höchstens 36 Monatsrenten rückwirkend.

Besonders kundenfreundliche Regeln

Höchst unterschiedliche Regeln gibt es auch bei den Pflichten der Versicherten im Leistungsfall. So müssen sie den Versicherer teilweise unverzüglich und unaufgefordert informieren, wenn sich ihr Gesundheitszustand subjektiv betrachtet verbessert. Um das richtig einschätzen zu können, fehlt Otto Normalverbraucher aber oft der medizinische Sachverstand, sodass diese Pflicht schnell zum Streitfall werden kann.

Klarer ist die Lage dagegen bei denjenigen sogenannten Obliegenheiten, die der Versicherte leicht erkennen kann und daher auch unbedingt mitteilen muss. Als objektiv bekannt gilt zum Beispiel die Tatsache, dass ein zuvor aus gesundheitlichen Gründen entzogener Führerschein wieder ausgestellt wird. Vorteilhafter ist es für den Versicherten aber, wenn der Policen-Anbieter in regelmäßigen Abständen selbst wichtige Daten nachfragt und in seinen Verträgen generell auf eine sogenannte Mitwirkungspflicht des Kunden verzichtet.

Besonders kundenfreundlich ist es auch, wenn ein Versicherer möglichst zügig, endgültig und rechtsverbindlich über den Anspruch auf eine Rente entscheidet, nachdem der Kunde alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Weil sich das anschließende Prüfverfahren sehr lange hinziehen kann, erkennen die meisten Versicherer ihre Leistungspflicht zunächst für nur zwölf Monate befristet an. Das führt zwar zu einer großen Rechtsunsicherheit für den Kunden, doch nur die Minderheit der Anbieter gewährt längere Zeiträume oder verzichtet ganz auf sogenannte befristete Anerkenntnisse.

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