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435.000.000.000 Euro versteckte Schulden „Pflegeversicherung belastet jüngere Generationen“

Pflegekosten: Die Analysen „Szenarien zur zukünftigen Finanzentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung“ und „Die versteckte Verschuldung der Sozialen Pflegeversicherung“ stehen auf der <a href='http://www.wip-pkv.de/' target='_blank'>Internetseite des Wissenschaftlichen Instituts der PKV</a> zum Download bereit.
Pflegekosten: Die Analysen „Szenarien zur zukünftigen Finanzentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung“ und „Die versteckte Verschuldung der Sozialen Pflegeversicherung“ stehen auf der Internetseite des Wissenschaftlichen Instituts der PKV zum Download bereit. | Foto: Pixabay

Auf 435 Milliarden Euro beziffert das Wissenschaftliche Institut des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) die sogenannte implizite Schuld, die aus den zukünftigen Leistungsversprechen der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, welche durch heutige Beitragszahlungen nicht gedeckt sind.

Zwei neue Studien zeigen dem Institut zufolge außerdem, dass der Beitragssatz zwangsläufig auf mindestens 4,1 Prozent im Jahr 2040 steigen wird. Das bedeutet einen Anstieg um mehr als einem Drittel allein durch die demographische Alterung der Gesellschaft.

Und sollten sich die Leistungsausgaben genauso entwickeln wie im Durchschnitt der vergangenen 20 Jahre, so müsste der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung den Studienautoren zufolge im Jahr 2040 sogar auf 7,9 Prozent ansteigen. Das entspräche einer Erhöhung des Beitragssatzes um fast fünf Drittel.

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„Belastung der jüngeren Generationen“

„Die zu erwartenden steigenden Beitragssätze und die bereits jetzt vorhandene hohe implizite Verschuldung sind eine zunehmende Belastung der jüngeren Generationen. Ihnen droht eine weitaus höhere Steuer- und Sozialabgabenlast als den heutigen Erwerbstätigen – sowie zudem das Risiko zukünftiger Leistungskürzungen“, warnen die Studienautoren.

„Um die nachfolgenden Generationen nicht noch weiter zu belasten, sollten zusätzliche Pflegeleistungen daher nicht dem Umlageverfahren der Sozialen Pflegeversicherung auferlegt werden, sondern durch kapitalgedeckte Vorsorge abgesichert werden“, heißt es hierzu vom Wissenschaftliche Institut des PKV-Verbands weiter.

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