Versicherungsmakler ersetzen ihre spätestens seit dem LVRG wegbrechenden Einkünfte aus Abschlussprovisionen immer stärker durch Gebühren. Diese erheben sie für einzeln abgerechnete Dienstleistungen, die nicht zur reinen Vermittlung zählen.


„Um klar abstecken zu können, was in den Servicegebühren-Bereich gehört, könnten Makler sogenannte Leistungspakete anbieten“, zitiert unsere Schwesterpublikation Pfefferminzia Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht aus Bremen. Dafür empfiehlt Evers (Foto) folgenden Aufbau:

Service nach dem Baukasten-Prinzip

In einem Basis-Paket sollten alle Grundleistungen enthalten sein, die über die Provision bereits abgegolten sind und damit zu den Maklerpflichten gehören. Das seien beispielsweise Ausstattung des Geschäftslokals, Kundenparkplätze, Zeitintervall für maklerinitiierte Kundenkontakte.

Ein gegen Gebühr buchbares Service-Plus-Paket beinhaltet darüber hinaus Dienstleistungen, die dem Kunden lästige Aufgaben abnehmen. Dazu zählen beispielsweise die Protokollierung und Erstellung von Schadenanzeigen oder komplexe Auswertungen der Versicherungs- und Finanzsituation.

Der darüber noch hinausgehende Komfort-Service bietet den höchsten Service-Standard. Dazu zählt beispielsweise die Verwaltung von Arzt- und Krankenhausrechnungen für PKV-Kunden, die Objekt-Inventarisierung, die Koordination im Schaden- und Leistungsfall oder die Kfz-Zulassung.

Richtwerte für die Gebührenhöhen

Die Höhe der Service-Gebühren könne laut Evers im Privatkundengeschäft auf Beträge von bis zu 250 Euro und im Gewerbekundengeschäft bis zu 1.200 Euro pro Jahr betragen. Diese Summen könne der Makler selbst einziehen oder eine Verrechnungsstelle damit beauftragen.

Welche konkreten Gebührenhöhen für welche Dienstleistungen derzeit üblich sind, schildern die folgenden vier Experten aus der Beraterpraxis:

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