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5 Experten erklären Für welche Dienstleistungen können Makler Service-Gebühren verlangen?

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„Ganzheitliche Beratung eigenständige Dienstleistung“

„Möglich ist es, die ganzheitliche Finanzberatung als eigenständige Dienstleistung in Rechnung zu stellen“, erklärt Frank L. Braun, Geschäftsführer bei MWS Marketing + Wirtschafts Service F. L. Braun aus Bonn (Foto). Dieser Beratungsprozesse beginne mit der Erstinformation beim ersten Kontakt.

„Danach geht es darum, die gewonnen Daten in die Software aufzunehmen“, so Braun weiter. „Daraus wird nun eine Bestandsanalyse erstellt, welche dem Kunden in einem zweiten Treffen vorgestellt wird.“ Erst danach erfolgt die Umsetzung der Empfehlungen, für die Provisionen fließen.

„Zielkundschaft zahlt adäquate Vergütung“

„Wird im ersten Schritt der Mehrwert dieses Beratungsprozesses nach der DIN ISO 22222 aufgezeigt, zahlt die Zielkundschaft gerne zeitnah eine adäquate Vergütung“, so Braun. „Für die Höhe der Service-Gebühr gilt die Daumenregel: Pro 10.000 Euro Jahresbruttoeinkommen des Kunden steigt der Beratungsaufwand um eine Stunde.“

Laut Braun sollten immer mindestens fünf Stunden Aufwand für Büroarbeit, Gespräche und Fahrtzeiten berechnet werden. Bei einem Mischmodell aus Vorab-Honorar und späterer Provision sollte die per Werkvertrag geregelte vorbereitende Beratungstätigkeit je nach Kundschaft mit einem Satz von 90 bis 150 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt werden.

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