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5 Tipps für Vermittler In der Corona-Krise aktiv auf Versicherungskunden zugehen

Leeres Straßencafé in Berlin: Viele Unternehmer erleben in der Krise einen massiven Geschäftseinbruch. Versicherungsvermittler können sich als Helfer empfehlen.
Leeres Straßencafé in Berlin: Viele Unternehmer erleben in der Krise einen massiven Geschäftseinbruch. Versicherungsvermittler können sich als Helfer empfehlen. | Foto: imago images / Sabine Gudath
Norman Wirth
Foto: AfW

Krisen sind Zeiten der Bewährung. Das gilt auch für Versicherungsvermittler. Es ist gerade jetzt die Zeit zu handeln und den Kunden Unterstützung zu bieten. Es ist aber auch dringend geboten. Die Pflichten aus den bestehenden Maklerverträge bestehen weiter. Die Maklerverträge sind im Regelfall Dauerschuldverhältnisse und verpflichten dazu, den Kunden dauerhaft, insbesondere auch im Schadenfall zu betreuen.

Nachfolgend möchten wir auf einige Punkte hinweisen, die Versicherungsvermittler gerade in der aktuellen Situation beachten sollten, um Haftungsfälle zu vermeiden.

  1. Schäden melden

Versicherungsvermittler sollten proaktiv darauf hinwirken, dass von Betriebs- oder Praxisschließungen betroffene Gewerbekunden unverzüglich ihre Schäden bei der zuständigen Versicherung melden. Der Hintergrund ist eine besondere Rechtsprechung, welche Vermittler dazu verpflichtet, auch ungefragt tätig zu werden, wenn ihnen risikorelevante Umstände bekannt werden. Dies geschieht gerade regelmäßig. Versicherungsvermittler erfahren durch öffentliche Medien oder anderweitig von Schließungen und anhand der in ihrem Bestand befindlichen Versicherungsverträge ist erkennbar, welcher Kunde davon betroffen ist. Wir empfehlen die Meldung solcher Schäden unbedingt auch dann, wenn Versicherer bereits allgemein kommuniziert haben, dass für durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Schäden kein Versicherungsschutz besteht. Denn in vielen Fällen sind die Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auslegungsfähig und es besteht letztlich doch vertraglicher Versicherungsschutz.

  1. Leistungsverweigerungen hinterfragen

Kunden, aber auch Vermittler sollten ablehnende Entscheidung nicht einfach hinnehmen und idealerweise von Fachanwälten überprüfen lassen. Gerade Versicherungsvermittler könnten in die Haftung geraten, wenn sie Leistungsablehnungen unkommentiert stehen lassen oder Kunden sogar davon abraten, gegen die Entscheidungen der Versicherer vorzugehen. Das gilt auch weiterhin ganz generell und aktuell auch vor allen Dingen bei Betriebsschließungsversicherungen.

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  1. Gefahrerhöhungen melden

Ferner sollten Versicherungsvermittler daran denken, dass viele Betriebe und Firmen nun für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ersten Pressemitteilungen zufolge wird bereits zu Plünderung und Vandalismus aufgerufen. So weit wird es hoffentlich nicht kommen. Leer stehende Gebäude und nicht genutzte Lokale bergen aber immer ein erhöhtes Risiko für Einbrüche, Vandalismus und sonstige Beschädigungen. Der Leerstand könnte somit eine Gefahrerhöhung bedeuten, der beispielsweise Geschäftsinhalts- oder Gebäudeversicherungen gemeldet werden sollte. Geschieht das nicht rechtzeitig, sehen viele Versicherungsbedingungen und auch das Versicherungsvertragsgesetz in einem Leistungsfall unter anderem Kürzungen vor. Das Risiko sollte vermieden werden. Versicherungsvermittler sollten entsprechende Meldungen an Versicherer vornehmen bzw. ihre Kunden dahingehend sensibilisieren.

  1. Kündigungen vermeiden

Die – auch finanzielle – Unsicherheit vieler Kunden kann dazu führen, dass die Kündigung von Versicherungen in Betracht gezogen wird. Versicherungsvermittler sollten, z.B. mit einem Kundenanschreiben, aktiv auf ihre Kunden zugehen und Beratung anbieten. Ein Muster eines solchen Kundenanschreibens hat z.B. der Vermittlerverband AfW mit Unterstützung von Maxpool HIER zur Verfügung gestellt. Sehr viele Versicherer sind in der aktuellen Situation zu Hilfestellungen und Entgegenkommen bereit.

  1. Lehren für die Zukunft ziehen

Eine Krise bietet immer auch Chancen und hier sogar aus der gesetzlichen Betreuungspflicht heraus. Momentan dürfte zwar fast kein Versicherer noch einen Risikoschutz für Betriebsschließungen im Zusammenhang mit SARS Cov-2 bieten. Das wird allerdings und hoffentlich nicht von Dauer sein. Versicherungsvermittler sollten daher beachten, ihre Gewerbekunden zukünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz hinzuweisen und passende Versicherungslösungen zu erarbeiten.


Über den Autor:
Norman Wirth ist Gründer und Anwalt bei der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Er ist gleichzeitig Vorstandsmitglied des Interessenverbands "Bundesverband Finanzdienstleistung AfW".

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