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6 Praxistipps vom Vermögensverwalter
Wie Anleger ordentlich Steuern sparen
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6 Praxistipps vom Vermögensverwalter Wie Anleger ordentlich Steuern sparen

Von in DeutschlandLesedauer: 4 Minuten
Zwei Menschen in einem Cabrio Strecken Arme aus
Cabriofahrer genießen Sommerwetter | Foto: Imago Images / Depositphotos

Erstens: Sparerpauschbetrag nutzen

Sparerpauschbetrag über 1.000 Euro als Freibetrag für Zinsen und Dividenden nutzen. Am besten direkt bei der Depotbank angeben, da die nachträgliche Einforderung über die Steuererklärung nur zu gerne vergessen wird.

 

 

 

Zweitens: Transaktionskosten und mehr deklarieren

Über die Steuererklärung kann beispielsweise der Transaktionskostenanteil der Vermögensverwaltung steuerlich deklariert werden. Zudem ist zu prüfen, ob der individuelle Steuersatz unter demjenigen der Pauschalbesteuerung liegt. Zudem können beispielsweise über eine Verlustbescheinigung in einem Depot Gewinne in einem anderen Depot steuerlich ausgeglichen werden.

Drittens: Die Anlagestrategie anpassen

Kursgewinne bei Aktien möglichst lange laufen lassen, da Anleger dann weitere Kursgewinne von dem Bruttobetrag vereinnahmen. So sind auch Aktiengesellschaften zumindest aus steuerlicher Sicht interessant, die tendenziell eigene Aktien am Markt zurückkaufen, statt Dividenden zu bezahlen. Kursverluste realisieren, wenn damit die Steuerlast aus realisierten Kursgewinnen in diesem Jahr reduziert werden kann.

Bei Fonds und ETF wurden in den letzten Jahren zahlreiche steuerliche Neuerungen implementiert. Dort ist aktuell tatsächlich eine Einzelfallentscheidung nötig, welche Fondsgattung zu empfehlen ist. Wichtig ist das Vermeiden von sogenannten „schwarzen Fonds“, dort scheint die gängige Pauschalbesteuerung nach den letzten Urteilen wohl korrekt zu sein.

Grundsätzlich bieten Fonds und ETF eine Möglichkeit auch Umschichtungen innerhalb des Fonds steuergünstig zu realisieren, da erst beim Verkauf der Fondsanteile die Kapitalertragssteuer in vollem Umfang greift, vorher aber zum Beispiel Aktien innerhalb des Fonds verkauft und mit dem Bruttobetrag neue Anteile erworben werden konnten. Um diesen positiven steuerlichen Aspekt zu mindern hat die Steuerverwaltung eine Vorabpauschale eingeführt.

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Dies ist ein fiktiver Mindestbetrag, der als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer jährlich neu festgelegt wird. Die Höhe der Vorabpauschale errechnet sich aus dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Die Abgabe fällt nur an, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung hatte. Diese wird bei einem späteren Verkauf direkt von der Depotbank mit dem echten Veräußerungsgewinn verrechnet.

Viertens: Kinderdepots einrichten

Sei es Geld für die Enkel oder Kinder. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen können ihre Freibeträge auch für Kapitalerträge nutzen. Hier sollte dann eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung eingeholt werden. Frühzeitige Schenkungen an Kinder und Enkel ermöglichen die mögliche Reduzierung einer späteren Erbschaftssteuer. Allerdings steht das Geld den Enkeln oder Kindern ab Volljährigkeit zur freien Verfügung. Sollte dies aufgrund der Entwicklung des Kindes zunächst nicht gewünscht sein, gibt es zum Beispiel Konstruktionen im Lebensversicherungsmantel, die dann geeigneter sein können.

Fünftens: GmbH und Stiftung prüfen

In einzelnen Fällen, meist auch abhängig von der Größenordnung, und von der Ausgangssituation des Vermögens (Stichwort Unternehmensverkauf) kann der Einsatz einer vermögensverwaltenden GmbH oder einer Familienstiftung ein interessantes Instrument sein. Wie bei allen steuerlichen Belangen empfiehlt sich hier aber ganz besonders das Gespräch mit einem steuerlich versierten Experten.

Sechtens: Förderung fordern

Schreiben Sie Ihren politischen Vertretern, dass zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland auch ein steuerlich passendes Regime notwendig ist. Die Aussage: Kapitalertragssteuer ist günstiger als Einkommenssteuer greift jedenfalls zu kurz, denn bevor die Unternehmen, Gewinne ausschütten, sind diese bereits mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer belastet. Gerade Selbständige sind gefordert einen belastbaren Vermögensstock für die Rentenzeit aufzubauen. Dort wäre eine steuerreduzierte Aktienrente nach amerikanischem Vorbild ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Sozialsysteme nicht noch zusätzlich belastet werden. 

 


Über den Autor:

Michael Thaler ist Vorstand der Top Vermögen in Starnberg. Thaler ist kein Steuerberater, bitte besprechen Sie die steuerlichen Ansätze vor Umsetzung unbedingt mit einem qualifizierten Steuerberater. Eine Garantie auf Vollständigkeit gibt der Autor nicht.

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